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EU-Parlament stimmt Dienstleistungsrichtlinie zu

16. Februar 2006

Das Europaparlament hat in erster Lesung die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie angenommen und damit den Weg für einen EU-weiten Markt geebnet. Zuvor wurde das Paket nach massiven Protesten weitgehend entschärft.

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Freie Fahrt für freie Fliesenleger?Bild: picture-alliance/ dpa

Das heftig kritisierte Herkunftslandprinzip, nach dem Dienstleister bei Tätigkeiten im EU-Ausland nur den Regeln ihres jeweiligen Heimatlandes unterworfen werden sollten, wurde gestrichen. Zahlreiche Branchen wurden ausgeklammert. 394 Abgeordnete stimmten für die geänderte Richtlinie, 215 dagegen, 33 enthielten sich. Die Mitgliedsländer müssen dem Gesetz noch zustimmen. Abgelehnt wurden während des Abstimmungsmarathons über mehr als 400 Änderungsanträge Vorschläge der Sozialdemokraten, Grünen und Linken, noch weitere Bereiche aus der Anwendung der Dienstleistungsrichtlinie herauszunehmen.

Mit der Richtlinie sollen Dienstleister ihre Arbeit künftig ohne bürokratische Barrieren überall in der EU anbieten können. Die Mitgliedsländer müssen ihre Märkte öffnen. Sie können aber eingreifen, wenn sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, die Volksgesundheit oder den Umweltschutz beeinträchtigt sehen. In den vergangenen Tagen hatte mehrere zehntausend Menschen gegen die Richtlinie demonstriert und vor Lohn- und Sozialdumping gewarnt.

Kompromiss

Die Einigung im Europaparlament war möglich geworden, nachdem sich Unterhändler der christdemokratisch-konservativen EVP-Fraktion und der Sozialisten in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss geeinigt hatten. Darin werden bestimmte Dienstleistungen aus dem Anwendungsbereich ausgeklammert. Wörtlich heißt es dazu, ausgeschlossen seien "soziale Dienstleistungen wie Dienstleistungen im Bereich des sozialen Wohnungsbau, Kinderbetreuung und Familiendienste".

Die zuständige Berichterstatterin, die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt, sagte, der Kompromiss sei "sozial ausgerichtet im Sinne der Bürger". Für die CDU/CSU-Europaabgeordneten sagte ihr Vorsitzender Hartmut Nassauer (CDU), der vom Europaparlament gebilligte Kompromiss sei "ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem notwendigen Abbau von Handelsschranken einerseits sowie den berechtigten Schutzinteressen von Arbeitnehmern und Verbrauchern andererseits".

Ausnahmen

Ziel der Richtlinie ist, die EU-Märkte für Dienstleister aller Art zu öffnen. Nach dem Kompromiss sollen aber auch weiterhin die nationalen Vorschriften des Ziellands gelten, wenn dies der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dem Umwelt- oder dem Gesundheitsschutz dient.

Die EU-Kommission will nach dem Parlamentsbeschluss einen überarbeiteten Vorschlag für die Richtlinie vorlegen, auf dessen Basis die Mitgliedstaaten zu einer Einigung finden müssen. Beschlossen ist die Richtlinie erst, wenn Parlament und Ministerrat sich auf eine gemeinsame Linie verständigt haben. (wga)