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Politik

Kein deutsches Asyl für US-Deserteur

17. November 2016

Der US-Deserteur André Shepherd ist mit seiner Klage auf Anerkennung als Flüchtling vor Gericht gescheitert. Menschenrechtler sind empört - und kündigen eine Berufungsklage an.

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Andre Shepherd US Soldat Asylantrag Deutschland
Bild: Getty Images/Johannes Simon

Das Verwaltungsgericht München hat die Entscheidung bestätigt, den Asylantrag von André Lawrence Shepherd (Artikelbild) abzulehnen. Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Fahnenflucht des Klägers aus der US-Armee nicht das letzte Mittel gewesen sei, um nicht an der Begehung von Kriegsverbrechen beteiligt zu werden, teilte Sprecher Florian Huber mit.

Das Gericht warf Shepherd vor, sich bis zum April 2007 nie ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt zu haben - trotz seiner vorgetragenen langjährigen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Irakkriegs. Er habe auch sonst keine Versuche unternommen, etwa in eine andere Einheit versetzt zu werden oder auf anderem Weg seine Entlassung aus der Armee zu erwirken. Außerdem habe der Ex-Soldat nicht plausibel glaubhaft gemacht, dass er bei einem konkreten weiteren Einsatz im Irak in Kriegsverbrechen verwickelt worden wäre.

Der damals als Mechaniker für die US-Armee tätige Soldat sollte 2007 ein zweites Mal in den Irakkrieg ziehen und floh von seinem US-Stützpunkt in Bayern zu Bekannten. Der heute 39-Jährige beantragte Asyl in Deutschland, die Behörden lehnten den Antrag jedoch ab. Mit der Zuversicht, "zu 100 Prozent im Recht zu sein", zog Shepherd vor das Verwaltungsgericht München.

Das Gericht hatte das Verfahren im Jahr 2013 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung von Vorschriften im EU-Flüchtlingsrecht vorgelegt. Nach dem EuGH-Urteil aus dem Februar 2015 gab es nur noch wenig Hoffnung für Shepherd: Eine drohende Freiheitsstrafe oder die Entlassung aus der Armee könnten nicht als Asylgründe im Sinne des europäischen Rechts gelten.

Zwei Vertragsverlängerungen trotz Irak-Einsatzes

Bei der Fortsetzung des Prozesses am Mittwoch musste Shepherd in einer fünfstündigen Verhandlung seine Gedanken und Motivationen erläutern. Die Kammer befragte ihn detailliert zu seinen Erlebnissen vom Eintritt in die Armee bis zu seiner Fahnenflucht. Vor allem zwei Vertragsverlängerungen während und kurz nach seinem Irak-Einsatz warfen bei den Richtern Fragen zur Glaubwürdigkeit des Soldaten auf.

Shepherd hielt dagegen, dass er durch die Vertragsverlängerungen gerade eine erneute Stationierung im Irak habe vermeiden wollen - sein Rekrutierungsoffizier habe ihm damals garantiert, dass er bei einer Verlängerung nicht erneut in den Irak müsse.

Rechtsanwalt Reinhard Marx beklagte noch während des Prozesses, dass es über Stunden nur um die Glaubwürdigkeit seines Mandanten statt um den Kern der Debatte gegangen sei. "War er in der Gefahr, an Kriegsverbrechen teilnehmen zu müssen? Um diese Frage geht es eigentlich", sagte Marx gegen Ende der Verhandlung.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl erklärte kurz nach der Urteilsverkündung, dass sie Shepherd auch weiterhin unterstützen werde. Das Gericht sei "vorfestgelegt" gewesen und habe die Aussagen Shepherds nicht angemessen in den Kontext des Irakkriegs eingebettet. "Ich habe seit langem nicht mehr so ein einseitiges Spiel in einem deutschen Verwaltungsgericht erlebt", sagte Pro-Asyl-Vertreter Bernd Mesovic. Gemeinsam mit Anwalt Marx werde eine Berufungsklage vorbereitet.

Shepherd ist der erste US-Bürger, der als Deserteur einen Asylantrag in Deutschland stellte. Shepherd ist mit einer Deutschen verheiratet und muss keine Auslieferung fürchten.

stu/hk (afp, dpa)

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