Demonstranten in den USA oft nicht geschützt
23. Oktober 2020Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die US-Regierung aufgefordert, angesichts der bevorstehenden Präsidentschaftswahl Protestierende besser vor der Gewalt bewaffneter Gruppen zu schützen. Sicherheitskräften gelinge es derzeit nicht, die Störung friedlicher Demonstrationen zu verhindern, heißt es in einem Bericht. Amnesty verweist auf das Grundrecht auf friedliche Versammlung. Ordnungskräfte müssten dafür sorgen, dass dieses auch wahrgenommen werden könne.
Tragen von Waffen einschränken
Die Menschenrechtler empfehlen unter anderem, rund um die US-Wahl am 3. November das Tragen von Waffen an öffentlichen Orten, in Parks und Wahllokalen sowie bei friedlichen Versammlungen einzuschränken. Zudem sollten die Kommunen ihre Ordnungskräfte anweisen, bewaffnete Personen und Gruppen daran zu hindern, friedliche Proteste und bürgerschaftliche Aktivitäten zu stören.
"Niemand sollte Angst um sein Leben haben müssen"
"Niemand sollte Angst um sein Leben haben müssen, wenn er wählen geht oder an friedlichen Versammlungen teilnimmt", betonte Sumit Bhattacharyya, USA-Experte bei Amnesty International in Deutschland.
Die Menschenrechtsorganisation hat nach eigenen Angaben von Mai bis September in mehr als 36 US-Bundesstaaten gewaltsame Zusammenstöße bei Protesten und Gegenprotesten dokumentiert und verifiziert. "Die Recherchen ergaben, dass die Polizei in nahezu 200 aufgelisteten Fällen dabei versagte, dafür zu sorgen, dass die Proteste und Gegenproteste ohne gewalttätige Konfrontation abliefen", so Amnesty.
Bei mehr als einem Dutzend der untersuchten Zusammenstöße fehlten Polizisten gänzlich oder es waren nur sehr wenige präsent. Oftmals störten bewaffnete Bürgerwehren die Proteste gewaltsam.
"Rhetorik, Positionen und Praktiken der Regierung unter Präsident Donald Trump scheinen die Mitglieder bewaffneter Gruppen anzuspornen, Protestierende und Gegenprotestierende im ganzen Land rechtswidrig anzugreifen", bilanziert Amnesty International.
se/mak (dpa, kna)