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Politik

Burka-Verbot in Dänemark in Kraft getreten

1. August 2018

In Frankreich, Belgien und Österreich gilt es schon, das Verbot, in der Öffentlichkeit Burka oder Nikab zu tragen. Nun zieht Dänemark nach und erlässt eine ähnliche Vorschrift. Doch es regt sich Widerstand.

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Dänemark | Frauen tragen Burka in Kopenhagen
Bild: picture-alliance/dpa/Scanpix

In Dänemark wird das öffentliche Tragen von Burka oder Nikab ab sofort bestraft. Das Parlament in Kopenhagen hatte Ende Mai mit einer Stimmenmehrheit von mehr als zwei Dritteln einem Gesetzentwurf zugestimmt, das die islamische Voll- oder Gesichtsverschleierung in öffentlichen Räumen verbietet. Untersagt sind zudem Sturmhauben, Ski- oder andere gesichtsbedeckende Masken sowie falsche Bärte, wie das Justizministerium erklärte. Die Neuregelung tritt an diesem Mittwoch in Kraft.

Ein erstmaliger Verstoß soll mit 1.000 Kronen (umgerechnet rund 135 Euro) belegt werden. Nach Auskunft der dänischen Polizei wird ab dem vierten Verstoß das zehnfache Bußgeld fällig. Die Polizisten seien angewiesen, Festnahmen wegen des Verhüllungsverbots so schonend wie möglich durchzuführen. Wer eine Person zwingt, gesichtsverhüllende Kleidung zu tragen, muss demnach mit einer Geldstrafe oder mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen.

Etliche Ausnahmen

Von der Neuregelung ausgenommen sind nach Angaben des Justizministeriums weiterhin Gesichtsbedeckungen, die aus anerkannten Motiven getragen werden. Dazu zählen etwa einzelne Volkstrachten, Sturzhelme von Motorradfahrern, Winterbekleidung wie Schals gegen Kälte oder Verkleidungen zum Karneval oder zu Halloween. Eine Studie aus dem Jahr 2010 hatte ergeben, dass ein Burka-Verbot bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleierten. Dänemark hat etwa 5,7 Millionen Einwohner.

Proteste gegen Neuregelung

Befürworter und Gegner der Neuregelung liefern sich derweil einen verbalen Schlagabtausch, wie das Portal CBSnews berichtet. Marcus Knuth von der regierenden Liberalen Partei Venstre erklärte demnach, die Bekleidung konservativer muslimischer Frauen sei "sehr unterdrückerisch". Dagegen kündigte eine Aktivistengruppe eine Protestkundgebung an. Sprecher Sasha Andersen bezeichnete das Verbot als "Diskriminierung" einer Minderheitengruppe.

Gegenüber "Danmarks Radio" kritisierten zwei prominente islamische Stimmen aus Dänemark die Neuregelung: Die liberale Imamin Sherin Khankan und der Sprecher der konservativen Grimshoj-Moschee, Oussama el-Saadi, warnten vor einem Bruch der Religionsfreiheit. "Wir sind auf einer Rutschbahn unterwegs", sagte Khankan. Dänemark habe die Erklärung der Menschenrechte unterschrieben, in der enthalten sei, dass jeder Mensch ein Recht darauf habe, seine Religion zu praktizieren.

Verbote in Frankreich und Belgien seit 2011

Die Vollverschleierung ist in einigen anderen europäischen Ländern ebenfalls verboten. In Frankreich und Belgien existieren bereits seit 2011 entsprechende Regeln, in Österreich seit dem 1. Oktober 2017. In der Alpenrepublik soll das Gesetz explizit die Integration von Muslimen durch Anpassung an europäische Sitten fördern - Verstöße kosten bis zu 150 Euro. In der öffentlichen Diskussion spielt die Regelung keine große Rolle mehr. Weil das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sichtbar sein muss, fallen auch die besonders bei asiatischen Touristen beliebten Atemschutzmasken unter das Verbot. Nach einer Zwischenbilanz der Behörden ein halbes Jahr nach Einführung des Verbots waren rund 50 Menschen angezeigt worden.

Belgien verbietet Ganzkörperschleier

In Frankreich werden Verstöße gegen das Verbot für Ganzkörperschleier mit 150 Euro bestraft. Wie die Tagezeitung "Le Monde" Ende Mai berichtete, wurden seit Einführung des Gesetzes etwas mehr als 1600 kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt. Wer sich in Belgien wiederholt nicht an die Regeln hält, kann sogar mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. Größere Diskussionen über die Regelung gab es zuletzt allerdings auch hier nicht mehr.

Urteil mit großer Tragweite

Ein Grund dafür dürfte auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sein. Dieser hatte 2017 eine Beschwerde von zwei Musliminnen zurückgewiesen, die aus religiösen Gründen einen Nikab tragen. Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt. Der Gerichtshof wertete das belgische Verschleierungsverbot dennoch als zulässig. Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, hieß es in dem Urteil.

In Deutschland gibt es kein generelles Verbot für Ganzkörper- oder Gesichtsschleier. Hessen erließ 2011 allerdings ein Verbot für den öffentlichen Dienst. Niedersachsen verbot im August 2017 die Vollverschleierung an Schulen. In Bayern dürfen Gesichtsschleier seit 2017 nicht mehr in Schulen und Kindergärten getragen werden. Schätzungen zufolge verhüllen bundesweit einige Hundert Frauen ihr Gesicht.

kle/sti (kna, dpa)