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Gleichstellung der Homo-Ehe gefordert

12. Juni 2015

Der Bundesrat macht sich für die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe stark. Ein entsprechender Antrag Niedersachsens fand eine breite Mehrheit. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug.

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Zwei Männer gehen mit einem Kleinkind auf einer Strandpromenade entlang (Foto: dpa)
Bild: picture alliance / Wolfram Steinberg

In dem Entschließungsantrag rufen die Länder die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden. Dies umfasse die Öffnung der Ehe für Homosexuelle und damit auch die Schaffung eines vollen Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare. Der Initiative der rot-grünen Regierungskoalition in Niedersachsen schlossen sich neun Länder mit Regierungsbeteiligung von SPD, Grünen oder Linken an.

Der Bundesrat hatte einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Homo-Ehe bereits im Jahr 2013 beschlossen. Wegen der damaligen Bundestagswahl wurde diese Entscheidung aber hinfällig, deshalb hat die Länderkammer das Verfahren nun neu gestartet.

Die Länderkammer beriet am Freitag neben dem Entschließungsantrag auch einen Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg, der durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch homosexuellen Paaren die Ehe ermöglicht. Der Antrag wurde zunächst zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Eine Beschlussfassung hätte den Bundestag dazu gezwungen, sich mit der Vorlage zu befassen. Dort sind sich die Koalitionspartner Union und SPD in dieser Frage aber uneins.

Vorbild Irland

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sagte in der Länderkammer, Irland habe mit dem gebilligten Referendum zur Homo-Ehe gezeigt, dass es keinen Grund gebe, Schwulen und Lesben die völlige Gleichstellung vorzuenthalten. Es entspreche einer christlichen Vorstellung, "auf Dauer füreinander einzustehen". Dagegen lehnte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) eine Öffnung der Ehe ab.

Schwule und lesbische Paare können in Deutschland seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Nach und nach wurden ihre Rechte seitdem denen von Ehe-Leuten angeglichen. Es bestehen aber weiterhin erhebliche Unterschiede. So können gleichgeschlechtliche Paare bisher gemeinsam keine Kinder adoptieren.

kle/se (epd, afp, dpa)