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BGH bestätigt Urteil gegen NSU-Helfer E.

15. Dezember 2021

Damit hat der Bundesgerichtshof gleichsam einen Schlussstrich unter den Mammutprozess um die Mordserie des rechtsextremen NSU gezogen. Denn nun sind alle Urteilssprüche von 2018 rechtskräftig.

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Eingangsschild des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bild: Uwe Anspach/dpa/picture alliance

Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichts gegen den NSU-Helfer André E. vom Juli 2018 bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in Karlsruhe die Revisionen des Angeklagten und des Generalbundesanwalts zurück. Damit ist  das komplette Münchner Urteil zur rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegen insgesamt fünf Angeklagte rechtskräftig.

Zweieinhalb Jahre Haft wegen Unterstützung des NSU

E. war in München zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Von der Beihilfe zum versuchten Mord sprach ihn das Oberlandesgericht aber frei. Es war nicht davon überzeugt, dass E. von den Morden des NSU wusste, als er Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos half. Verurteilt wurde er dafür, dass er dem Trio im Jahr 2009 zwei Bahncards auf seinen und den Namen seiner Frau beschaffte. Zu diesem Zeitpunkt hielt er es - so das Oberlandesgericht - für möglich, dass seine drei Freunde sich zusammengetan hatten, um Tötungsdelikte und Sprengstoffanschläge zu begehen.

Als er in den Jahren 2000 und 2003 Wohnmobile anmietete, mit denen Böhnhardt und Mundlos zu Überfällen und einem Anschlag fuhren, habe er aber nicht damit gerechnet, dass er die Begehung eines Anschlags oder Überfalls fördere. Auch als E. Zschäpe Anfang 2007 in einer anderen Sache zu einer Zeugenvernehmung bei der Polizei begleitete und als seine Frau ausgab, habe er die Morde und Anschläge noch nicht für möglich gehalten.

E. wie auch Generalbundesanwalt legten Revision ein 

E. hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, gegen den Teilfreispruch auch der Generalbundesanwalt, der eine härtere Strafe erreichen wollte. Der BGH wertete nicht selbst Beweise aus, sondern überprüfte die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts. Darin fand er keine Rechtsfehler. Damit sei die Entscheidung des Oberlandesgerichts hinzunehmen, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe.

sti/WW (afp, dpa)