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Gesellschaft

Mordurteil gegen Berliner Raser bestätigt

18. Juni 2020

Im Prozess um das tödliche Autorennen in Berlin hat der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Hauptangeklagten bestätigt. Dagegen muss das Landgericht den Fall des jüngeren Angeklagten erneut verhandeln.

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Deutschland | Karlsruhe | BGH | Urteil Berliner Raser-Prozess
Beate Sost-Scheible, Vorsitzende des vierten Strafsenat beim Bundesgerichtshof, verkündet das UrteilBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Gegen den älteren Hauptangeklagten ist das Urteil nun rechtskräftig. Er muss in Haft. Das Landgericht habe dabei den bedingten Vorsatz rechtsfehlerfrei begründet, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die beiden Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürstendamm in der Berliner Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert. Sie rasten bei der Gedächtniskirche bei Rot über eine Kreuzung, einer von ihnen rammte mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer dieses Wagens starb. Die Richter am BGH beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall.

Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Das Berliner Landgericht verhängte im März 2019 wieder lebenslange Haft wegen Mordes.

Deutschland Berlin 2016 | Schaden nach Autorennnen in der Tauentzienstraße
So sah die Unfallstelle nach dem tödlichen Autorennen in Berlin ausBild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Mordmerkmale erfüllt

Die Berliner Richter sahen drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche für niedrige Beweggründe. Die beiden Männer, die in Untersuchungshaft sitzen, legten erneut Revision ein.

In der BGH-Verhandlung im April waren vor allem bei dem zweiten Angeklagten Bedenken deutlich geworden, der den Wagen nicht selbst gerammt hatte. Das Berliner Landgericht hatte den zum Unfallzeitpunkt 24-Jährigen zweimal als Mittäter verurteilt.

Neben dem Verteidiger beantragte auch die Bundesanwaltschaft, das Mord-Urteil aufzuheben. Dass beide Männer sich ein illegales Rennen geliefert hatten, reiche für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Außerdem sei ungeklärt, ob der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, wenn er das Rennen auf den letzten Metern abgebrochen hätte.

cgn/kle (afp, dpa)