1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Salman Khan zu fünf Jahren Haft verurteilt

5. April 2018

Er ist einer der größten Helden des indischen Kinos und fällt abseits der Kinoleinwand immer wieder negativ auf. Weil er vor 20 Jahren seltene Antilopenarten schoss, soll Salman Khan nun fünf Jahre hinter Gitter.

https://p.dw.com/p/2vWap
Indien Salman Khan auf dem Weg zum Gericht
Bild: picture-alliance/AP Photo/S. Verma

Der indische Schauspieler Salman Khan ist wegen Wilderei zu fünf Jahren Haft und einer Strafzahlung von 10.000 Rupien (125 Euro) verurteilt worden. Ein Gericht in der nordwestindischen Stadt Jodhpur befand den 52-Jährigen für schuldig, im Jahr 1998 zwei Hirschziegenantilopen erschossen zu haben, wie der Staatsanwalt Mahipal Bishnoi mitteilte. In Indien stehen die seltenen Tiere unter Artenschutz.

Khans Anwälte hatten argumentiert, die Hirschziegenantilope sei eines natürlichen Todes gestorben. Es gebe keine Belege dafür, dass sie abgeschossen worden sei.

Bild einer Hirschziegenantilope.
Unter Artenschutz: die HirschziegenantilopeBild: picture-alliance/AP Images/AP Photo/J. Gambrell

Haftaufschub wegen langsamer Justiz?

Ob Khan wirklich ins Gefängnis muss, ist noch offen. Er kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Weil das indische Justizsystem notorisch langsam arbeitet, wäre in diesem Fall zumindest mit einer Verzögerung der Haftstrafe zu rechnen. 

Die mitangeklagten Bollywood-Stars Saif Ali Khan, Sonali Bendre, Tabu und Neelam Kothari, denen vorgeworfen wurde, ebenfalls an dem Jagdausflug teilgenommen zu haben, wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Schauspieler mit Mehrfachanklagen

Bereits in den Jahren 2006 und 2007 ist Salman Khan wegen Wilderei verurteilt worden und verbrachte auch einige Tage hinter Gittern. Auf Kaution kam er frei und die Urteile wurden im Jahr 2016 wegen mangelnder Beweise aufgehoben. 

Im Mai 2015 wurde der Star außerdem wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Fahrlässige Tötung und Fahrerflucht lautete der Richterspruch. Khan selbst beteuerte stets seine Unschuld und erwirkte gegen eine Kaution Haftaufschub. Außerdem legte er Einspruch gegen das Urteil ein.Der strittige Schauspieler gehört seit den 1990er Jahren zu den Top-Verdienern des indischen Kinos und war in einigen der erfolgreichsten Bollywood-Blockbustern zu sehen, darunter "Tiger Zinda Hai", "Bajrangi Bhaijaan" und "Hum Aapke Hain Koun...!".

Filmplakat des Kassenschlagers "Bajrangi Bhaijan".
Filmplakat des Kassenschlagers "Bajrangi Bhaijan" mit Salman KhanBild: Getty Images/AFP/D. Sarkar

Weil seine Filme meist gute Einspielergebnisse garantieren, würde eine Haft die Filmindustrie schwer treffen, erläutert Komal Natha, Kenner der Branche, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Derzeit steht Salman Khan für "Race 3" vor der Kamera. Doch ist fraglich, ob er den Film zu Ende drehen können wird.

bb/pg (dpa, AFP)