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Politik

Bewährungsstrafe für Helfer von Franco A.

16. September 2019

Er habe sich nichts dabei gedacht, als ihm Franco A. Munition zur Aufbewahrung gegeben hatte, sagt der Angeklagte - das Gericht sah es anders. 2017 soll der Soldat Franco A. Anschläge auf Politiker geplant haben.

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Bundeswehr Soldaten Tarnuniform
Bild: picture-alliance/dpa/S. Sauer

Das Landgericht Gießen hat den geständigen 27-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Helfer vorgeworfen hatte, für Franco A. Munition aufbewahrt zu haben. Dem Angeklagten wurde zudem auferlegt, 2500 Euro an eine gemeinnützige Stelle zu zahlen.

Die Anklage hatte dem Unterstützer Verstöße gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Er soll Sprengkörper und Handgranaten für A. aufbewahrt haben. Zu Beginn des Prozesses vergangene Woche hatte der Mann gestanden, die Munition im April 2017 von A. in Offenbach übernommen und in seinem Zimmer in einem Studentenwohnheim im hessischen Friedberg aufbewahrt zu haben. Er will sich dabei aber nichts gedacht haben. Die Verteidigung forderte in dem Prozess eine Geldstrafe oder eine niedrigere Bewährungsstrafe.

Weitere Festnahmen im Fall Franco A.

Der Bundeswehrsoldat Franco A. soll sich 2017 als syrischer Flüchtling ausgegeben und unter dieser Tarnung Anschläge vorbereitet haben. Mit der fiktiven Identität wollte A. offenbar nach einem Anschlag den Verdacht auf Flüchtlinge lenken.

Der Fall zog Debatten über ein angebliches Haltungsproblem in der Bundeswehr nach sich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befand aber im Juni 2018, A. sei mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht fest entschlossen gewesen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu verüben.

nob/jj (afp, dpa)