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Verschärftes Asylrecht beschlossen

26. Februar 2016

Nun hat auch der Bundesrat das Asylpaket II und damit ein schärferes Asylrecht gebilligt. Die Grünen wollen von den Vereinten Nationen prüfen lassen, ob Deutschland damit gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt.

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Schriftzug "Bundesrat" auf der Tür des Sitzungssaals (Foto: Imago)
Bild: Imago/IPON

Neue Registrierzentren, beschleunigte Verfahren für Geflüchtete ohne Bleibeperspektive und Einschränkungen beim Familiennachzug: Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das neue Asylgesetz, bekannt als Asylpaket II, beschlossen. Die Bundesregierung erwartet sich davon ein Sinken der Flüchtlingszahlen und mehr System bei der Registrierung und Betreuung der Flüchtlinge.

So sollen laut Gesetz in den Registrierzentren beschleunigte Asylverfahren für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern vorangetrieben werden. Dort werden demnach auch die Fälle bearbeitet, in denen sich Asylsuchende der Mitwirkung bei ihrem Verfahren entziehen. Die Verfahren in den Zentren sollen inklusive des Klagewegs in drei Wochen beendet werden.

Verstoß gegen UN-Kinderrechtskonvention?

Erschwert wird es Flüchtlingen auch, gesundheitliche Gründe gegen ihre Abschiebung geltend zu machen. Das Recht auf Familiennachzug wird für alle Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Das soll auch für Minderjährige gelten, abweichende Einzelfallentscheidungen sind möglich, Ausnahmen soll es aber nur in besonderen Härtefällen geben.

Wegen dieser Neuregelung wollen die Grünen den UN-Kinderrechtsausschuss anrufen, wie "Zeit Online" berichtete. "Das Asylpaket II ist eine Schmach für die Menschenrechte in Deutschland", sagte der Grünen-Innenexperte Volker Beck. Nach Ansicht der Grünen verstößt die Regelung gegen sieben Artikel und zehn Paragrafen der UN-Kinderrechtskonvention, die auch Deutschland ratifiziert hat.

Schnellere Abschiebung krimineller Ausländer

Der Bundesrat billigte auch ein Gesetz, mit dem die Hürden für eine Ausweisung straffälliger Ausländer abgesenkt werden. Eine solche Ausweisung ist künftig immer möglich, wenn ein Ausländer wegen eines schwerwiegenden Deliktes verurteilt wird - auch dann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

In einer ebenfalls vom Bundesrat beschlossenen Resolution rief die Länderkammer den Bund zu größeren Anstrengungen bei der Integration der Flüchtlinge und der Beschleunigung der Verfahren auf. Der Bund müsse "endlich seiner Verantwortung gerecht werden, gefasste Beschlüsse umzusetzen und dafür zu sorgen, dass Integration so früh wie möglich für diejenigen beginnt, die bei uns bleiben werden". Die Einführung des "qualifizierten Ankunftsnachweises" sei noch nicht vollständig umgesetzt, heißt es in der Resolution.

cw/ml (dpa, afp, epd)