1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

75 Jahre Menschenrechtskonvention: Jubiläum mit Fragezeichen

4. November 2025

Kritik von Politikern, missachtete Urteile: Die Europäische Menschenrechtskonvention feiert ihr 75. Jubiläum und steht unter Druck.

https://p.dw.com/p/5336a
Frankreich Straßburg 2025 | Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (18.02.2025)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Widerstand gegen manche UrteileBild: Ardan Fuessmann/Eibner-Pressefoto/picture alliance

Es ist ein besonderer Festakt, der an diesem Dienstagabend in Straßburg stattfindet. Gefeiert wird in der Metropole im Osten Frankreichs der 75. Jahrestag der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Über ihre Einhaltung wacht der Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Doch im Laufe der Jahre hat das Image des Gerichts Kratzer bekommen, die Straßburger Urteile stoßen immer wieder auf Widerstand. Mehrere Länder greifen den EGMR für seine Rechtsprechung an. Zudem kommt es immer wieder vor, dass die Menschenrechtsurteile nicht umgesetzt werden. Dabei sichert die Europäische Menschenrechtskonvention wichtige Rechte zu, etwa das Recht auf Leben, das Verbot der Folter oder die Meinungsfreiheit.

Im Mai waren neun europäische Staats- und Regierungschefs - darunter von Dänemark, Italien, Österreich und Polen - gemeinsam auf Konfrontationskurs gegangen. In einem offenen Brief kritisierten sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für seine Auslegung der EMRK in Migrationsfragen. Die Straßburger Rechtsprechung würde den Handlungsspielraum der Staaten zu stark einschränken.

Beate Rudolf (20.05.2025)
DIMR-Direktorin Rudolf (Archivbild): "Das ist alarmierend"Bild: Metodi Popow/picture alliance

Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Beate Rudolf, blickt mit Sorge darauf. "Das ist alarmierend im Rechtsstaat", sagte Rudolf der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Kritik am Gerichtshof dürften die Staaten selbstverständlich äußern, aber nicht durch öffentlichen Druck, sondern indem sie sich an den Gerichtsverfahren beteiligen.

Expertin kritisiert das "stille Ignorieren von Urteilen"

Dana Schmalz, Expertin für Migrationsrecht und Menschenrechte am Max-Planck-Institut für Völkerrecht, wünscht sich eine differenziertere Debatte über die Entscheidungen des EGMR. Wahlweise heiße es, der Gerichtshof sei aktivistisch und schütze Migranten übermäßig, oder er sei gekippt und wahre die Menschenrechte nicht mehr, sagte Schmalz der dpa. Für beide Extreme gebe es keine Faktengrundlage, so die Rechtswissenschaftlerin.

Verbreiteter als verbale Attacken von Politikern sei aber das "stille Ignorieren von Urteilen", mit dem die Konvention untergraben werde, so Schmalz. Der Gerichtshof stelle regelmäßig bei den Flüchtlingslagern in Griechenland Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Es ändere sich aber überhaupt nichts.

Zeltunterkünfte an einem Hang (28.01.2020)
Griechisches Flüchtlingslager Moria vor dem Brand (2020): Regelmäßig Kritik aus StraßburgBild: Aggelos Barai/AP/picture-alliance

Die Rechtswissenschaftlerin befürchtet, dass so die tatsächliche Wirkung der Institution und ihrer Entscheidungen abnehme. "Mit jedem Urteil, was die EU-Staaten ignorieren, kratzt man ein bisschen an der Autorität des Gerichtshofs.

46 Staaten zur Achtung verpflichtet

DIMR-Direktorin Rudolf fordert ein klares Bekenntnis vonseiten der Staaten zum Gerichtshof. "Wir sollten stolz darauf sein, dass wir in Europa einen Gerichtshof haben, der verbindlich und letztinstanzlich entscheidet bei Menschenrechtsverletzungen durch Staaten", sagte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts. "Das haben wir über 75 Jahre entwickelt."

Und das wird - trotz aller Kritik - nun in Straßburg gefeiert. Beim abendlichen Festakt sind der Präsident des Gerichtshofs, Mattias Guyomar, und die Präsidentin von Malta, Myriam Spiteri Debono, als Redner vorgesehen. Außerdem ist ein Konzert in der Straßburger Oper geplant.

Italien Rom 1950 | Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Robert Schuman (04.11.1950)
Frankreichs Außenminister Robert Schuman bei Unterzeichnung der Menschenrechtskonvention (1950)Bild: Europäisches Parlament

Unter dem Eindruck der Gräuel des Zweiten Weltkriegs und des Holocausts hatten am 4. November 1950 die ersten Mitgliedstaaten des Europarats das Abkommen unterzeichnet, darunter auch Frankreich und Deutschland. 1953 trat es in Kraft.

Mittlerweile verpflichtet die EMRK die 46 Staaten des Europarats, eine von der EU unabhängige Organisation. Das heißt, die Europaratsmitglieder können von ihren inzwischen mehr als 600 Millionen Bürgern wegen Menschenrechtsverletzungen verklagt werden.

"Und das kümmert die Staaten schon, weil das Investoren abschrecken kann, in so einem Staat zu investieren, in dem die eigenen Rechte - denn auch der Eigentumsschutz ist ein Menschenrecht - nicht so gut geschützt werden", so Stefan von Raumer, Menschenrechtsanwalt und Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Deshalb kümmere es die Staaten immer, wenn festgestellt wird, die EMRK ist verletzt. "Selbst wenn sie im Einzelfall mal ein Urteil nicht befolgen", sagte Raumer dem Südwestrundfunk.

Stefan von Raumer (2023)
DAV-Präsident Raumer (Archivbild): EGMR-Urteile können Investoren abschreckenBild: Katja Kuhl/DAV

In manchen Mitgliedstaaten des Europarats, zu denen ja auch die Türkei oder Aserbaidschan gehören, sei die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg möglicherweise die einzige Hilfe, "die der Beschwerdeführer noch findet, wenn die Staaten nicht so stark rechtsstaatlich orientiert sind", so Raumer.

EGMR-Richter haben Russland weiter auf dem Schirm

Russland wurde nach Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen, muss sich aber noch für bis dahin begangene Verstöße verantworten.

Mitte Oktober hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den russischen Staat zur Zahlung von mehr als 253 Millionen Euro an Georgien verurteilt. Russland habe nach dem Krieg zwischen den beiden Ländern 2008 die Rechte der Bewohner abtrünniger Regionen verletzt, so die Straßburger Richter in ihrer Begründung.

Allerdings ist es unwahrscheinlich, dass Russland die Zahlung leisten wird. Die Regierung in Moskau betrachtet die Entscheidungen des Gerichtshofs für sich nicht mehr als bindend und weigert sich, Strafen zu zahlen.

AR/pgr (dpa, afp, SWR)