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Öcalan-Prozess war unfair

12. Mai 2005

Der seit sechs Jahren inhaftierte Kurdenführer Abdullah Öcalan hatte in der Türkei keinen fairen Prozess, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Türkei will das Urteil akzeptieren.

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Kann in der Türkei neuen Prozess fordernBild: AP

Die Türkei hat mit der Verurteilung des Chefs der Kurdischen Partei (PKK) Abdullah Öcalan zum Tode gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess verstoßen. Auch sei das Todesurteil - das 2002 in lebenslang umgewandelt wurde - des türkischen, so genannten Staatssicherheitsgerichtshofs eine "menschenunwürdige Behandlung" gewesen, da der Verurteilte der Angst vor einer Hinrichtung ausgesetzt worden sei. Mit diesen Feststellungen bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag ein erstinstanzliches Urteil vom März 2004.

Verhaftung und Isolationshaft nicht gerügt

Die Inhaftierung des Chefs der kurdischen Arbeiterpartei PKK in Isolationshaft auf der Gefängnisinsel Imrali sowie seine Festnahme 1999 in Kenia habe hingegen nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Das Urteil der Großen Kammer ist verbindlich, Rechtsmittel können nicht mehr eingelegt werden.

Öcalan-Prozess war unfair
Öcalans Anwälte, Marc Müller (links) und sein türkischer Kollege Kerin Yildiz lesen das Urteil des GerichtshofsBild: AP

Das Gericht empfahl nicht ausdrücklich, das Verfahren in der Türkei zu wiederholen. Nach dem Urteil kann der 56 Jahre alte Gründer der heute verbotenen Kurden-Organisation PKK in der Türkei einen neuen Prozess fordern, da die türkische Verfassung internationales Recht ausdrücklich über nationales stellt. Die Klägeranwälte nahmen das Urteil sehr positiv auf, von Seiten der türkischen Regierung war niemand in Straßburg erschienen. "Ein neues Verfahren wurde zwar nicht verbindlich vorgeschrieben. Aber das Urteil deutet an, dass dieser Weg nach Meinung des Gerichts der beste wäre", interpretierte Öcalans Anwalt Marc Müller den Richterspruch.

Akzeptanz und Kritik in der Türkei

Die Türkei hat das Urteil des Europäischen hat das Menschenrechtsgerichtshofs akzeptiert und will dem PKK-Chef einen neuen Prozess ermöglichen. Die Türkei sei ein Rechtsstaat und werde die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen treffen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der türkischen Regierungspartei AKP, Dengir Mir Mehmet Firat, am Donnerstag Ankara. Ein sichere Zusage ist das aber nocht nicht: Die türkischen Justizbehörden würden entscheiden, wie in dem Fall vorgegangen werde, so ein Sprecher. Möglicherweise müssten für eine Wiederaufnahme des Prozesses einige Gesetze geändert werden.

Der für den Fall zuständige Staatsanwalt Talat Salk wandte sich jedoch gegen die Entscheidung der Straßburger Richter, das Verfahren müsse neu aufgerollt werden. Wenn Öcalan erneut der Prozess gemacht werden sollte, "würde er genauso verurteilt werden, nichts würde sich ändern", sagte Salk dem Sender CNN-Türk. Er warnte zudem vor Unruhen, sollte der Prozess wiederholt werden.

Türkische Regierung in der Zwickmühle

In der Türkei gilt Öcalan als Staatsfeind Nummer Eins. Als Chef der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) kämpfte er jahrelang für ein unabhängiges Kurdistan. Der Konflikt hat vor allem im Südosten der Türkei 37.000 Opfer gefordert. Auch in Deutschland ist die PKK verboten.

Im Hinblick auf die für 3. Oktober geplante Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist der Fall Öcalan für die Regierung in Ankara pikant. Die Forderung der EU nach Einhaltung der Menschenrechte macht es der Regierung so gut wie unmöglich, das Straßburger Urteil auf die leichte Schulter zu nehmen. Geht die Türkei darauf ein, wird es innenpolitisch schwierig. "Es wird harte Auseinandersetzungen um eine Neuverhandlung in der Türkei geben, insbesondere mit den nationalistischen Kräften", sagt Rolf Gössner, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte im DW-WORLD-Interview.

Eingedenk der jüngsten nationalistischen Aufwallungen und der laut Umfragen sinkenden EU-Begeisterung der 70 Millionen Türken rief die Regierung wenige Stunden nach der Urteilsverkündung die Bevölkerung zur "Besonnenheit" auf und appellierte an die Opposition, das Thema Öcalan nicht innenpolitisch auszuschlachten. (stl)