Wohnung | Sprachbar | DW | 26.11.2007
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Sprachbar

Wohnung

Für viele Menschen sind die eigenen vier Wände der Ort, an dem sie sich am liebsten aufhalten. Egal ob WG-Zimmer oder Luxus-Apartment, auf eine gemütliche Atmosphäre wird dabei besonders großen Wert gelegt.

Man schrieb das Jahr 1967. Zu jener Zeit begab es sich, dass ein paar junge Menschen sich zusammentaten, um gemeinsam eine Wohnung zu beziehen; obwohl sie nicht verheiratet, ja nicht einmal verwandt oder verschwägert waren. Die jungen Menschen nannten diese Art des Zusammenlebens und Zusammenwohnens kurzerhand Kommune 1, weil sie die vermeintlich ersten waren, die so etwas unter den Augen der Öffentlichkeit taten. Gar bald fanden viele dies recht angenehm, zumal es einen Batzen Geld weniger kostete, wenn die teure Wohnungsmiete geteilt wurde und man außerdem leichter eine große Vier- oder Fünf- oder gar Sechszimmerwohnung bekommen konnte. Das war klug gedacht.

Begehrte Wohngemeinschaften

Den Wohnungsmaklern war es schon immer egal gewesen, wer die Provision für die Wohnungsvermittlung bezahlte und es gab recht viele Hausbesitzer, die ihr Wohnungseigentum an solche fremden Menschen vermieteten. Alsbald hatte sich all dies unter den Wohnungssuchenden rumgesprochen. Kaum waren drei Jahre ins Land gegangen, da lebten schon hunderttausend junge Leute zusammen in Wohnungen und nannten dies Wohngemeinschaft. Kurz: WG.

Da Wohnungsknappheit, ja richtiger Wohnungsmangel auch zu jenen Zeiten ein großes Übel war, waren – insbesondere bei Studentinnen und Studenten – Wohngemeinschaften begehrt. Natürlich bekamen die Mitglieder dieser Wohngemeinschaften auch Besuch. Dem wurde dann, wenn es irgend möglich war und zum Beispiel sich jemand gerade auf Reisen befand, Wohnung gewährt. "Wohnung gewähren" ist ein alter Ausdruck, der bedeutet, dass jemand aufgenommen und nicht von der Wohnungstür gewiesen wird.

Der Ort der Geborgenheit

Nun aber wollen wir uns das Wort Wohnung und alles was so dazu gehört noch etwas genauer anschauen. Wohnen und Wohnung sind ein nahezu unzertrennliches Wortpaar. Denn wohnen heißt seit alter Zeit sich aufhalten, verweilen und auch geborgen sein. Wo wäre dies besser möglich als in einer behaglichen Wohnung, die wohnlich – ein anderes Wort für behaglich – eingerichtet ist?

Wir wissen, wie sehr Wohnungseinrichtungen von Stilepochen und Geschmacksrichtungen beeinflusst werden; dabei kam dem Wohnzimmer immer schon eine ganz besondere Bedeutung zu. Wohnzimmerwände, meist eine Mischung aus Schrank, Vitrine, Kommode und Regal für Fernseher und die Stereoanlage fehlen in keinem Prospekt der Wohnmöbelhersteller. Solche Möbel brauchen natürlich Platz, und nicht jedes Wohnzimmer ist dafür groß genug.

Groß oder klein - Hauptsache Dach über dem Kopf

Damit sind wir bei der für alle Wohnungssuchenden so wichtigen Frage der Wohnungsgröße. Von der winzigen Einzimmerwohnung mit Dusche und WC bis hin zur hochherrschaftlichen Wohnung mit x- Zimmern und jedem erdenklichen Wohnkomfort reicht die Spanne. Eine Wohnung, so heißt es im Lexikon, ist ein "meist aus mehreren Räumen bestehender, nach außen abgeschlossener Bereich in einem Wohnhaus, der einem Einzelnen oder mehreren Personen als ständiger Aufenthalt dient".

Wer in diesem Sinne eine Wohnung bewohnt, beziehungsweise beim Einwohnermeldeamt oder bei der Gemeinde unter einer festen Adresse gemeldet ist, hat einen festen Wohnsitz. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Mietwohnung oder Eigentumswohnung handelt. Leider gibt es, und es werden immer mehr, viele Menschen ohne festen Wohnsitz.

Von der WG in die Dienstwohnung

Eine Wohnung kann vieles sein. Die Privatwohnung, im Allgemeinen der feste Wohnsitz, aber auch die Ferienwohnung als Miet- oder Eigentumswohnung, die Dienstbotenwohnung und nicht zuletzt die Dienstwohnung. Die kriegt nicht jeder. Früher gab es beispielsweise für höhere Beamte der Bundesbahn oder der Deutschen Bundespost Dienstwohnungen. Apropos früher. Da fällt uns etwas ein. Aus einem von vielen, die im vorigen Jahrhundert in einer WG lebten, ist richtig was geworden. Außenminister sogar.



Fragen zum Text

Wie hieß die vermeintlich erste Wohngemeinschaft in Deutschland?
1. WG 1
2. Kommune 1
3. Wohnung 1

Wenn man jemandem Wohnung gewährt, dann …
1. lässt man jemanden zu viel Miete zahlen.
2. lässt man jemanden Wohnungen bauen.
3. lässt man jemanden in seiner Wohnung wohnen.

Bei welchem Amt muss man den festen Wohnsitz melden?
1. beim Wohnungsamt
2. beim Umzugsamt
3. beim Einwohnermeldeamt

Arbeitsauftrag
Ein Umzug in eine neue Wohnung ist immer spannend. Stellen Sie sich vor, Sie würden demnächst in Ihre Traumwohnung ziehen. Wie würde die Wohnung aussehen? Würde sie direkt im Stadtzentrum oder auf dem Land mit Blick aufs Meer liegen? Wie würden Sie die Wohnung einrichten? Zeichnen Sie einen kleinen Grundriss von Ihrer Traumwohnung und beschreiben Sie ihre Lage und Einrichtung.

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