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Abkommen für bessere Arbeitsbedingungen

Jennifer Fraczek10. Juni 2013

Internationale Abkommen für bessere Arbeitsbedingungen scheitern häufig an der Umsetzung in nationales Recht. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berät Staaten dabei. Doch ihr Einfluss ist begrenzt.

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Näherinnen bei der Arbeit in Bangladesch (Foto: DW/ Arafatul Islam)
Bild: DW/Harun Ur Rashid Swapan

Der Einsturz der Fabrik in Bangladesch Ende April mit mehr als 1100 Toten und über 2400 Verletzten ist der dramatischste in einer Reihe von Vorfällen, die die schlechten Arbeitsbedingungen in billig produzierenden Ländern in den Fokus der internationalen Öffentlichkeit gerückt haben. Diverse Großkonzerne, darunter H&M, Kik und Metro haben darauf reagiert und ein Abkommen unterzeichnet, das für mehr Sicherheit in Bangladeschs Fabriken sorgen soll. Rechtlich verbindlich soll es sein, damit Verstöße vor Gericht gebracht werden können.

Wird das Abkommen für die Näherinnen und andere Arbeiter in Bangladeschs Fabriken, die von etwas mehr als einem Euro pro Tag leben und in unsicheren Gebäuden arbeiten müssen, tatsächlich die lang ersehnten Verbesserungen bringen?

Vielfältige völkerrechtliche Verpflichtungen

Schon bevor die Großkonzerne dieses Abkommen unterzeichnet haben, gab es bereits andere rechtlich verbindliche Abkommen - etwa den internationalen Pakt der Vereinten Nationen (UN) über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz Sozialpakt. Die 160 Staaten, die ihn ratifiziert haben - darunter Bangladesch - sichern unter anderem zu, dass der Lohn für einen "angemessenen Lebensstandard" für den Arbeitnehmer und seine Familie reichen muss und dass er "sichere und gesunde Arbeitsbedingungen" hat.

Zufahrt zum Hauptsitz der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf
Hauptsitz der ILO in GenfBild: picture-alliance/Bildarchiv

"Die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten sind recht vielfältig", sagt der Vorsitzende des Nürnberger Menschenrechtszentrums, Michael Krennerich, im DW-Interview. Um Veränderungen zu bewirken, müssten sie aber in nationales Recht umgesetzt werden, was nicht immer passiere. Ohne diese Umsetzung in nationale Gesetze seien die völkerrechtlichen Verpflichtungen aber "ein recht stumpfes Schwert", sagt Krennerich.

Zu diesen völkerrechtlichen Verpflichtungen gehören auch die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der UN. Am Mittwoch (05.06.2013) hat ihre 102. Sitzungsperiode in Genf begonnen, die bis zum 20. Juni dauert. Eine der Aufgaben der ILO ist es, Staaten zu beraten, wie sie internationale Abkommen in nationales Recht umsetzen, wie sie zum Beispiel ein Rentensystem einrichten.

"Naming and shaming" als Methode

Wer einer ILO-Konvention beitritt - etwa dem Verbot von Zwangs- oder Kinderarbeit - muss der Organisation regelmäßig Bericht erstatten. Wenn es Beschwerden gibt, ist die Regierung aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. "Wenn grobe, systematische und andauernde Verstöße festgestellt werden, kann eine Kommission gebildet werden, die den Fall genau untersucht und einen Bericht erstellt", so Veronika Wodsak, die bei der ILO für soziale Sicherheit zuständig ist, im DW-Gespräch. Dieser Bericht ist öffentlich - und natürlich ziehen Länder und Unternehmen es vor, dort nicht aufzutauchen. Die ILO sanktioniert diese also nach dem Prinzip "naming and shaming". Strafen kann sie nicht verhängen. Im schlimmsten Fall kann sie einer Regierung ihre Unterstützung versagen.

Außerdem gebe es schon mehrere freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen, sagt Michael Krennerich. Die Umsetzung sei das Entscheidende: Ob ihre Einhaltung extern oder nur intern geprüft wird, ob Arbeitnehmer sich beschweren können, wenn ihre Rechte verletzt werden. Die Selbstverpflichtungen "binden das Unternehmen in keiner Weise rechtlich", gibt er zu bedenken.

Ist das jüngste Abkommen für Bangladesch im Vergleich zu solchen Selbstverpflichtungen und anderen bereits bestehenden Abkommen also ein Fortschritt? Das Worker Rights Consortium, eine Organisation, die sich um den Schutz von Arbeiterrechten kümmert, sagt "Ja": Es sei ein Durchbruch, weil es erstmals ermögliche, dass Verstöße gegen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen in den Heimatländern der Konzerne vor Gericht gebracht werden können. Auch die ILO hat die Übereinkunft in einer offiziellen Stellungnahme begrüßt, betont aber, dass die Politik in Bangladesch nun auch einige Arbeitsgesetze nachbessern müsse.

Ein Helfer vor den Trümmern des eingestürzten Rana Plaza-Gebäudes (Foto: Reuters)
Suche nach Überlebenden in den Trümmern des Rana-Plaza-Fabrikgebäudes in der Nähe von DhakaBild: Reuters

Kein Thema des Abkommens: Löhne und Gewerkschaften

Derzeit ist es zum Beispiel für Fabrikarbeiter in Bangladesch schwer, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Der Organisationsgrad in einem Betrieb muss relativ hoch sein, damit die Gewerkschaft anerkannt wird, nämlich bei 30 Prozent.

Kritiker bemängeln, dass sich das neue Abkommen mit dieser Frage gar nicht befasst - ebensowenig wie mit den geringen Löhnen der Arbeiter, sondern erst einmal nur mit Brandschutz und Gebäudesicherheit. Immerhin können Arbeiter nun, wenn sie eine gefährliche Arbeit ablehnen und daraufhin entlassen werden, dagegen klagen.

Dass ein unabhängiger Kontrolleur die Inspektion der Betriebe beaufsichtigen soll, wirkt auf manche Kritiker, als wolle die Regierung in Bangladesch diese Aufgabe abwälzen. Politik und Wirtschaft sind in dem Land recht eng miteinander verbunden: So sitzen mitunter Besitzer von Fabriken, die für H&M, Kik und Co. produzieren, im Parlament.