Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
22. März 2002"If you cannot protect what you own, you don't own anything!" - "Wenn man das, was man besitzt, nicht schützen kann, dann besitzt man auch nichts." Jack Valenti, der Präsident der Motion Pictures Association of America, hat das Dilemma auf den Punkt gebracht. Filmwerke müssen vom Gesetzgeber als geistiges Eigentum der Urheber definiert werden. Erst damit ist endgültig gesichert, dass sie nicht für jeden frei verfügbar sind.
Die Verwertungskette
Innerhalb der "geschlossenen Verwertungskette" soll keine private Kopie erlaubt sein. Die Verwertungskette beschreibt den ganz normalen Weg eines Films: Erst kommt er ins Kino, dann kommt das Video/die DVD heraus, anschließend ist er als "Video on demand" und im Pay-TV zu sehen. Am Schluss der Kette steht der Abspielzyklus "Free TV". Erst dann darf für private Zwecke digital kopiert werden.
Sanktionen bei Missbrauch gefordert
Wer einen Kopierschutz knackt, der handelt genauso illegal wie einer, der ein Schloss aufbricht. Der Kopierschutz bewahrt die Rechteinhaber vor der unlauteren Verwertung ihres Produktes. Dabei genügt es nicht, dass der Gesetzgeber diese Verwertungsrechte festschreibt. Zusätzlich muss verfügt werden, dass jeglicher Missbrauch mit Sanktionen geahndet werden kann. Das zumindest fordert die film20, die die Interessen der deutschen Film- und Fernsehmacher vertritt.