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Verfassungsreform in der Ukraine

5. Januar 2006

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt ist in der Ukraine zum Jahresanfang eine Verfassungsreform in Kraft getreten. Der Präsident muss Befugnisse an das Parlament abgeben. Doch Kritiker sehen nicht nur Vorteile.

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Parlamentsvorsitzender Wolodymyr Lytwyn und der scheidende Präsident Leonid Kutschma nach der Verabschiedung der Verfassungsänderungen am 8. Dezember 2004Bild: AP

Wegen des Gasstreits mit Russland ist das Inkrafttreten der Reform des Regierungssystems in der Ukraine am 1. Januar dieses Jahres von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen worden. Der ukrainische Politikwissenschaftler Wolodymyr Polochalo zeigte sich verwundert: "Das ist paradox und beispiellos: Das Land ändert das Regierungssystem und im Lande wird über dieses Problem kein politischer Diskurs darüber geführt, wie dies umgesetzt werden soll und was für Probleme bestehen."

Das ukrainische Parlament hatte bereits im Dezember 2004 der Verfassungsänderung zugestimmt. Diese sieht vor, dass die Ukraine in eine parlamentarische Präsidialrepublik umgewandelt wird – der Präsident muss Machtbefugnisse abgeben, die Stellung des Parlaments wird gestärkt.

Wie wird sich die Staatsmacht verhalten?

Noch vor dem Jahreswechsel hatten Politologen für möglich gehalten, dass die Staatsführung die politische Reform vor dem Verfassungsgericht anfechten wird. Präsident Wiktor Juschtschenko hatte vor Neujahr erklärt, er werde die politische Reform nicht antasten – dies gelte jedoch nur bis zum 1. Januar. Justizminister Serhij Holowatyj sagte in der letzten Woche des vergangenen Jahres, die Verfassungsänderungen seien verfassungswidrig verabschiedet worden. Dies geht seiner Meinung nach auch aus Bewertungen des Europarates und dessen so genannter Venedig-Kommission hervor. Der Vertreter des Präsidenten im Parlament, Jurij Kljutschkowskyj, meint, es sei kein Problem, die politische Reform anzufechten. Ihm zufolge hat das Verfassungsgericht auch nur das Recht, Gesetze zu prüfen, die bereits in Kraft getreten sind. Aber nach Meinung Kljutschkowskyjs zögern die Anhänger der politischen Reform die Ernennung eines Teils der Verfassungsrichter hinaus. Diese ausstehende Ernennung ist Aufgabe des Parlaments und lähmt die Arbeit des Verfassungsgerichts bereits seit zwei Monaten.

Änderungen undemokratisch

Der Führer der Partei Pora und ehrenamtliche Präsidenten-Berater Wladyslaw Kaskiw sagte, seine Partei sei nicht gegen eine Reform der Verfassung: "Es muss eine Verfassungsreform geben, aber das darf keine sein, die als politische Erpressung oder politisches Schmiergeld verabschiedet wurde, um eine weitere Runde der Präsidentschaftswahl herbeizuführen." Die jetzige politische Reform, so Kaskiw, löse nicht die Probleme des bestehenden Regierungssystems, sondern schaffe viele neue. Es gebe kein Gesetz über die Regierung und deren Bildung und kein Gesetz über die parlamentarische Opposition und die Bildung einer Parlamentsmehrheit, von der dann die Regierung zu bilden sei. Die allgemeinen Aufsichts-Funktionen der Staatsanwaltschaft und das Verbot für Abgeordnete, die Fraktion zu wechseln, bezeichnete er als undemokratisch. Kaskiw ist der Ansicht, dass die heutige politische Atmosphäre – der Gasstreit mit Russland und der Parlamentswahlkampf – eine Umsetzung der politischen Reform nicht begünstige: "Das Verfassungsgericht muss schnellstens die politische Reform, die verabschiedet wurde, beurteilen. Das wird das Problem lösen, das entstehen kann, wenn die Verfassungsreform nach ihrem Inkrafttreten angefochten wird. Dann wird die Ukraine tatsächlich vor einem juristischen Kollaps stehen, aus dem ich keinen Ausweg sehe."

Verantwortlichkeit künftig geklärt?

"Die Machtzweige schieben sich gegenseitig die Schuld zu: Der Präsident dem Obersten Rat, der Oberste Rat der Regierung und dem Präsidenten. Und dann schreit die Regierung, sie werde bei ihrer Arbeit behindert. Das alles wird es nicht mehr geben. Das wird nach der Wahl des neuen Parlaments noch deutlicher werden", sagte einer der Führer der Vereinigten Sozialdemokratischen Partei der Ukraine, Nestor Schufrytsch. Seine Meinung teilt der Vorsitzende des Kiewer Ortsverbandes der Partei der Regionen, Wasyl Horbal: "Einst wurde das Präsidentenamt als solches heftig kritisiert. Die politische Reform hatte zum Ziel, die Spannung in der Gesellschaft, was eine transparente Regierungsbildung betrifft, zu entschärfen. Die politischen Parteien handelten in der Lobby Kandidaten für Ministerämter aus und trugen später keine Verantwortung." Horbal weist die Kritik der Reformgegner zurück. Er ist nicht der Meinung, dass die Umsetzung der Verfassungsänderungen zu einem Macht-Chaos führen wird: "Oft heißt es bei uns, der Präsident werde nun schwach sein. Aber er wird nur dann schwach sein, wenn er schwach sein möchte. Auch die Regierung wird nur dann schwach sein, wenn es einen schwachen Premier geben wird, und nicht weil die politische Reform in Kraft getreten ist oder nicht."

Warten auf Parlamentswahl

Jetzt scheint bis zu den Parlamentswahlen und bis zur Bildung einer neuen Parlamentsmehrheit eine Regierungsumbildung juristisch nicht möglich zu sein, meint der Politologe Wolodymyr Fesenko: "Wenn ein Minister entlassen werden sollte, dann kann kein neuer ernannt werden, weil dazu nur eine Parlamentskoalition befugt ist. Und eine Koalition kann nur nach den Parlamentswahlen gebildet werden."

Oleksandr Sawyzkyj, Kiew
DW-RADIO/Ukrainisch, 1.1.2005, Fokus Ost-Südost