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UEFA bestraft Top-Klubs

Olivia Gerstenberger (sid, dpa)16. Mai 2014

Die Europäische Fußball-Union hat die Top-Klubs Manchester City und Paris St. Germain wegen Verstößen gegen das "Financial Fairplay" mit hohen Millionenstrafen hart bestraft. Auch die Spielerkader werden kleiner.

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Champions League Achtelfinale 2013 Valencia CF Paris St Germain
Bild: picture-alliance/AP Photo

Die europäische Fußball-Union UEFA hat ihre Ankündigungen wahrgemacht und wegen Verstößen gegen das "Financial Fairplay" hart durchgegriffen. Die beiden Top-Vereine Manchester City und Paris St. Germain müssen Rekordstrafen von je 60 Millionen Euro zahlen, dürfen in der kommenden Saison nur 21 statt der üblichen 25 Spieler in der Königsklasse einsetzen und müssen eine Gehaltsobergrenze einhalten. Für eine drakonische Strafe wie den Ausschluss aus der Königsklasse reichten die Vergehen der mit Millionengeldern aus der Golfregion finanzierten Klubs aber offenbar nicht. Neben Manchester und Paris wurden am Freitag (16.05.2014) auch Galatasaray Istanbul, Bursaspor und Trabzonspor aus der Türkei, die russischen Klubs Zenit St. Petersburg, Anschi Machatschkala und Rubin Kasan sowie Lewski Sofia sanktioniert. Die Urteile sind die Ergebnisse einer Untersuchung der UEFA-Kommission zur Kontrolle der Klubfinanzen KKKF.

Geldsegen aus der Golfregion

Die Investitionen aus der Golfregion bei Manchester City und Paris St. Germain wurden von der Konkurrenz schon lange argwöhnisch beäugt. Weil aber City dabei "nur" rund 42 Millionen Euro jährlich von seinem Sponsor Etihad erhält und sich PSG mit seinen etwa 200 Millionen Euro von der katarischen Tourismus-Behörde deutlich darüber befindet, forderte Manchesters Klub-Boss Ferran Soriano eine "glimpflichere Strafe". Nach monatelangen Diskussionen hatte Manchester aber zähneknirschend einen Kompromissvorschlag der UEFA angenommen.

Die UEFA hat sich mit dem "Financial Fairpla"y zum Ziel gesetzt, dass die Vereine nicht mehr über ihre Verhältnisse leben. Sie dürfen nur so viel ausgeben, wie sie einnehmen. Der Strafenkatalog reicht derzeit vom Vorenthalt von Antritts- und Siegprämien bis hin zu Beschränkungen des Spielerkaders und zum Verbot der Teilnahme an Wettbewerben.

og/sn/tk (sid, dpa)