Todesurteile vor den Wahlen in Bangladesch | Aktuell Asien | DW | 10.10.2018
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Südasien

Todesurteile vor den Wahlen in Bangladesch

In Bangladesch sind 19 Menschen wegen eines Anschlags auf die heutige Premierministerin Sheikh Hasina im Jahr 2004 zum Tode verurteilt worden. Das Urteil heizt die Stimmung im Land kurz vor den Wahlen an.

Dhaka Bangladesch Urteil Attacke gegen Awami League 21. August 2004

Anhänger der Regierungspartei Awami Liga feiern die Urteile

Unter den Verurteilten sind zwei Mitglieder der damaligen Regierung unter der heutigen Oppositionsführerin Khaleda Zia. Bei dem Anschlag im August 2004 hatten mehrere Angreifer bei einer Kundgebung der heutigen Regierungspartei Awami-Liga in Dhaka Handgranaten in die Menge und auf die Bühne geworfen, als Hasina eine Rede hielt.

Bangladesch Khaleda Zia

Oppositionsführerin Khaleda Zia

Dabei waren 24 Menschen ums Leben gekommen. Mehrere Hundert zum Teil hochrangige Parteimitglieder waren verletzt worden - darunter die heute 71 Jahre alte Hasina, die seit 2008 regiert. Es war nicht das einzige Attentat, das die Tochter des Staatsgründers Sheikh Mujibur Rahman überlebt hat. Hasina war bereits von 1996 bis 2001 Premierministerin.

Bangladesch Premierministerin Sheikh Hasina zum Gesetz zur digitalen Sicherheit

Bangladeschs Premierministerin Sheikh Hasina

Das Gericht in der Hauptstadt Dhaka verurteilte zudem den Sohn der Oppositionsführerin Zia, Tarique Rahman, den kommissarischen Vorsitzenden ihrer Partei BNP, und 18 andere Oppositionelle zu lebenslangen Haftstrafen. Rahman lebt seit 2008 im Exil in London. Die 73-jährige Zia, Witwe des 1981 ermordeten früheren Präsidenten Ziaur Rahman, wurde im vergangenen Februar wegen Veruntreuung von Spendengeldern zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Bangladesch Protest Tarique Rahman

Protest für Tarique Rahman

Im Dezember wählt Bangladesch ein neues Parlament. Die Verurteilung der Spitzenpolitiker kurz vor den Wahlen gilt als schwerer Schlag gegen die Opposition in dem islamischen Land. Die vorangegangene Wahl 2014 hatte die Opposition boykottiert, weil sie nicht wie in dem Land üblich unter einer Übergangsregierung abgehalten wurde.

cgn/ww (afp, dpa, epd)

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