1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Stets zu Diensten

11. Januar 2010

Ab Mittwoch verhandelt der Deutsche Beamtenbund mit der Regierung über höhere Löhne. Anlass für uns, ganz weit zurück zu blicken: Wie ist das Beamtentum eigentlich entstanden - und ist es überhaupt noch zeitgemäß?

https://p.dw.com/p/LR0c
Ein Justizbeamter schliesst im Freiburger Gefaengnis die Zelle eines sicherungsverwahrten Gefangenen auf (Foto:AP)
Beamte nehmen u.a. in Gefängnissen Hoheitsaufgaben des Staates wahrBild: AP

Schon bei den Römern und Ägyptern gab es Beamte. Sie verwalteten das Land und wurden dafür ein Leben lang gut entlohnt. Auch im Mittelalter stützten sich die Regenten auf so genannte "Fürstendiener", die ihnen besonders ergeben und "stets zu Diensten" waren. 1231 verfügte Kaiser Friedrich II. eine Neuordnung des Beamtentums. Fortan sollten Recht und Wohl des Volkes im Mittelpunkt seiner Herrschaft stehen. Er beseitigte das "Rechtsmittel" des Gottesurteils und führte den Beamtenstaat ein, der "erfüllt sein soll von Gerechtigkeit und Frieden."

Berufsbeamtentum in Preußen

Die nächste Reform erfolgte unter dem als "Soldatenkönig" in die Geschichte eingegangenen preußischen König Friedrich Wilhelm I. Sein Sohn Friedrich "der Große" setzte Mitte des 18. Jahrhunderts das Werk seines Vaters fort. Er machte die Beamten zu "Dienern des Staates" und legte den Grundstein für das Berufsbeamtentum. Beeinflusst von der Aufklärung und der französischen Revolution wurde der Begriff des "Staatsdieners" erstmals 1794 in das "Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" übernommen. Gleichzeitig wurde klar gestellt, dass die Beamten nicht mehr dem Landesherrn, sondern dem Staat zu dienen hatten.

Ein Zollbeamter kontrolliert in Rielasingen am dortigen Zollamt einen Autofahrer (Foto:dpa)
Immer schon eine wesentliche Aufgabe von Beamten: Zoll und GrenzsicherungBild: DPA

Lange Zeit hießen sie noch "Diener", erst im Laufe des 19. Jahrhunderts bürgerte sich der Begriff des Beamten ein. Berufsbeamte organisierten nun die Aufgaben des Staates. Sie hatten das Gewaltmonopol inne und führten staatliche Hoheitsaufgaben – etwa an den Landesgrenzen, beim Zoll oder in der Leitung staatlicher Behörden – durch. Die Beamten waren auf Lebenszeit angestellt und konnten nur in Ausnahmefällen durch richterliches Urteil entlassen werden.

In Verbrechen verwickelt

In der Zeit des Nationalsozialismus waren sie eine der wesentlichen Stützen des Staates und an vielen seiner Verbrechen beteiligt. Durch das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wurden 1933 jüdische und politisch andersdenkende Beamte entlassen. Das System der loyalen und den Prinzipien der Gerechtigkeit und Gleichberechtigung verpflichteten Beamten war damit in sein Gegenteil verkehrt worden.

Wegen der Rolle der Beamten im nationalsozialistischen Deutschland wurde das Berufsbeamtentum 1945 von den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs verboten. 1950 führte die Bundesregierung das Beamtentum aber wieder ein und gab trotz heftiger Kritik vielen Beamten eine zweite Chance

Portrait von Peter Heesen, Chef des Deutschen Beamtenbundes (Foto:DW)
Peter Heesen, Chef des Deutschen Beamtenbundes

Heute sind etwa 4,5 Milllionen Männer und Frauen im Öffentlichen Dienst beschäftigt, von denen rund ein Drittel Beamte sind. Ihr Anstellungsverhältnis ist unkündbar. Sie erhalten keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Ernennungsurkunde und die Höhe ihres Gehaltes wird nicht verhandelt, sondern per Gesetz festgelegt.

In den meisten Nachbarstaaten gibt es ebenfalls Berufsbeamte. In Österreich aber mehren sich Stimmen, die vor einer Aushöhlung des Berufsbeamtentums durch permanente Reformen warnen. Frankreich hat in Europa den höchsten Beamtenanteil. 2008 war jeder vierte Erwerbstätige ein Beamter, seitdem bleiben frei werdende Stellen unbesetzt. Und auch in Spanien wird Kritik am "Beamtenstaat" laut.

In der Schweiz hingegen wurde 2001 das Berufsbeamtentum abgeschafft und durch ein Angestelltenverhältnis öffentlichen Rechts ersetzt. Lediglich Bundesrichter sind nach wie vor Beamte, die alle vier Jahre von der Regierung wieder- oder abgewählt werden müssen.

Autor: Matthias von Hellfeld

Redaktion: Manfred Götzke