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Gegen Jan Ullrich wird ermittelt

26. Mai 2014

Nach seiner Alkoholfahrt mit Unfallfolge muss der ehemalige deutsche Radsport-Star mit Konsequenzen rechnen. Die Schweizer Behörden leiten strafrechtliche Untersuchungen ein - sogar eine Haft ist möglich.

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Jan Ullrich schaut bei Pressekonferenz zu Boden (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Gegen den Ex-Radprofi Jan Ullrich sind wegen seines Autounfalls in der Schweiz strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden. Dabei könnte der einstige Sieger der Tour de France mit einer Geldbuße davonkommen, möglich wäre nach Aussagen der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau aber auch eine Haftstrafe. "Wir haben eine Strafuntersuchung eröffnet wegen des Vorwurfs des Fahrens in qualifiziert angetrunkenem Zustand und Verletzung von Verkehrsregeln", sagte der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Stefan Haffter. Jeder Unfall mit Trunkenheitsverdacht müsse in der Schweiz als Offizialdelikt verfolgt werden.

Vorausgesetzt, dass es keine einschlägigen Vorstrafen gibt, könnten eine Geldbuße bis zu 180 Tagessätzen (maximal 3000 Franken, ungefähr 2500 Euro) oder bis zu sechs Monate Gefängnis per Strafbefehl angeordnet werden. In schweren Fällen wären sogar bis zu drei Jahre Haft möglich. Ullrich hatte bereits zugegeben, den Unfall mit zwei weiteren Fahrzeugen am vergangenen Montag (19.05.2014) unter Alkoholeinfluss und bei erhöhter Geschwindigkeit verursacht zu haben. Eine Atemluftprobe hatte 1,4 Promille ergeben. Das Ergebnis der Blutprobe steht noch aus.

Unfall Jan Ullrich 19.05.2014 Mattwil Schweiz
Unfallschauplatz bei Mattwil in der Schweiz mit dem Auto Jan Ullrichs (l.)Bild: Reuters/KAPO Thurgau

asz/og (sid, dpa)