Staat darf Bürger über Gefahren informieren
30. Juli 2002Anzeige
Das Bundesverbraucherministerium hat das Verfassungsgerichts-Urteil zum Informationsrecht des Staates begrüßt. Es sei ein sehr großer Schritt in Richtung Verbraucherinformation, sagte Staatssekretär Alexander Müller am Dienstag in Berlin. Die Karlsruher Richter hatten dem Staat das Recht bescheinigt, die Bürger vor Gefahren wie verunreinigten Lebensmitteln oder gefährlichen Sekten warnen zu dürfen. Allerdings bestehe auch nach dem Urteil noch Klärungsbedarf, ob der Staat nur vor gesundheitlichen Gefahren durch Produkte warnen dürfe oder auch vor der Täuschung von Verbrauchern durch irreführende Produktangaben, betonte Müller.