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Sony und BMG halten an Musikfusion fest - Berufung gegen EU-Urteil

5. Oktober 2006
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Die Eigentümer des Musikunternehmens Sony BMG haben Berufung gegen die Annullierung der Fusionsgenehmigung für die weltweit zweitgrößte Plattenfirma eingelegt. Ein EU-Gericht hatte die von der EU-Kommission 2004 erteilte wettbewerbsrechtliche Genehmigung für eine Fusion der Musiksparten der japanischen Sony-Gruppe und des Gütersloher Bertelsmann-Konzerns im Juli 2006 in erster Instanz für nichtig erklärt und ein neues Verfahren für notwendig befunden. Geklagt hatte der Verband unabhängiger Musiklabels, Impala. Das erneute Genehmigungsverfahren läuft inzwischen. Beide Unternehmen würden dafür mit der EU-Kommission kooperieren und aktuelle Marktdaten sowie weitere angeforderte Informationen in den nächsten Wochen zur Verfügung stellen, kündigte Bertelsmann an. Impala glaubt, dass bei der Genehmigung im Juli 2004 von der EU-Kommission schwere Fehler begangen wurden. Der Verband richtet sich gegen die zunehmende Konzentration des weltweiten Musikgeschäfts.