Serbien lässt Gattin und Sohn von Slobodan Milosevic von Interpol suchen
26. Mai 2003Belgrad, 23.5.2003, FONET, serb.
Das serbische Innenministerium (MUP) hat Haftbefehle ausgestellt und ergreift derzeit mit den Mitgliedstaaten von Interpol Maßnahmen, um Marko Milosevic und Mirjana Markovic zu finden. Das gab das MUP heute (23.5.) in einer Erklärung bekannt, zu der es durch verschiedne Kommentare in der Öffentlichkeit bezüglich der Ausstellung von Haftbefehlen gegen den Sohn und die Ehefrau des früheren jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic veranlasst worden war.
In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksgericht Pozarevac am 17. Dezember 2003 Haftbefehl gegen Marko Milosevic, Einwohner von Pozarevac, angeklagt wegen Erpressung, gemäß Paragraph 62, Abs. 2, des serbischen Strafgesetzbuches, in Verbindung mit Paragraph 222 (über Mittäterschaft) des Strafgesetzbuches der BRJ (Bundesrepublik Jugoslawien – MD) Haftbefehl erlassen habe.
Nach der Erntscheidung habe das serbische MUP alle Maßnahmen eingeleitet, um Milosevic zu finden und festzunehmen, und es habe einen internationalen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt.
Am 17.April 2003 erging ein Beschluss des Belgrader Bezirksgerichts zur Verhaftung von Mirjana Markovic, Einwohnerin von Belgrad, der die Verwicklung in ein Verbrechen nach Paragraph 253 des serbischen Strafgesetzbuchers vorgeworfen wird.
Die Polizei habe Maßnahmen eingeleitet, um Mirjana Markovic zu finden und festzunehmen und das serbische MUP habe einen Haftbefehl gegen sie ausgestellt.
Die Polizeibehörden der Interpol-Mitgliedstaaten hätten Maßnahmen eingleitet, um Marko Milosevic und Mirjana Markovic zu finden und an die Strafverfolgungsbehörden in Serbien auszuliefern, so die Erklärung. (MK)