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Kiffen auf Rezept

4. Mai 2016

Kiffen macht nicht nur high. Die Substanzen der weiblichen Cannabis-Pflanze haben auch eine schmerzlindernde Wirkung. Schwerkranke bekommen deshalb demnächst in Deutschland den Joint auf Kassenkosten.

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Symbolbild Drogenkonsum Cannabis (Tote: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/dpaweb/T. Leukert

Das Bundeskabinett hat den Weg für eine medizinische Behandlung schwerkranker Menschen mit der Droge Cannabis frei gemacht. Die Ministerrunde billigte einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe, der die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen vorsieht.

Staatlich kontrollierter Anbau

Mit einem Rezept sollen sich Schmerzpatienten, bei denen keine andere Therapie hilft, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte aus der Apotheke besorgen können. Das Gesetz soll nach Zustimmung des Bundestages spätestens im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten. Um eine ausreichende Versorgung mit dem Hanfgewächs in kontrollierter Qualität sicherzustellen, soll der Anbau der Droge zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Aufsicht ermöglicht werden. Federführend ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

In den Niederlanden schon Wirklichkeit: Cannabis aus der Apotheke (Foto: dpa)
In den Niederlanden schon Wirklichkeit: Cannabis aus der ApothekeBild: picture-alliance/dpa/E. Oudenaarden

Bislang können schwerkranke Patienten, etwa mit Krebs, Aids, Parkinson oder Multipler Sklerose Cannabisprodukte nur mit einer Sondergenehmigung in der Apotheke erhalten und müssen sie selbst bezahlen. Nach Angaben der Bundesregierung besaßen im April 647 Patienten eine solche Ausnahmeerlaubnis.

Gröhe erklärte, Ziel der Gesetzesinitiative sei die bestmögliche Versorgung schwerkranker Menschen. Wenn ihnen nicht anders geholfen werden könne, sollen deshalb die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden. "Außerdem wollen wir eine Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen", kündigte der CDU-Politiker an.

"Keine Legalisierung"

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, CSU, erklärte, der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen sei sinnvoll. Cannabis sei jedoch "keine harmlos Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben". Dies betont auch Gröhe. Die liberalen Regeln in anderen Ländern seien kein Argument für eine generelle Legalisierung, sagte der Minister im ARD-Fernsehen. "Viele Länder in Skandinavien, zum Teil auch in Holland, sind alles andere als glücklich über den Weg, den sie damals eingeschlagen haben."

wl/SC (dpa, rtr, epd)