Keine Amtshilfe
1. Februar 2010Das Finanzministerium in der Schweizer Hauptstadt Bern teilte mit, Finanzminister Merz habe mit seinem deutschen Amtskollegen Wolfgang Schäuble telefoniert. Beide Minister hätten unterschiedliche Rechtsauffassungen zu der Frage, ob deutsche Behörden die angebotenen, illegal beschafften Daten kaufen dürften. In der Schweiz seien solche Ankäufe gestohlener Daten verboten. Deshalb werde das Land deutschen Behörden auch keine Amtshilfe bei eventuellen Ermittlungen leisten, teilte der Schweizer Finanzminister am Montag (01.02.2010) mit.
Keine Hilfe aus der Schweiz bei Ermittlungen
Ein von den deutschen Stellen geplanter Erwerb von Kontodaten mutmaßlicher deutscher Steuerhinterzieher verstoße gegen Treu und Glauben sowie Recht und Ordnung, heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums in Bern. Deutsche Finanzbehörden könnten zwar auch ohne die Mithilfe Schweizer Behörden ermitteln. Doch die letzten Beweise für Schwarzgeld und Steuerbetrug sind oft nur in den Banken selbst zu finden. Und wenn die Schweiz den deutschen Behörden die Amtshilfe verweigert, dürfen die Banken keine Daten herausgeben.
In einem ähnlichen Fall hatte die Schweiz Frankreich schon einmal aufgefordert, gestohlene Daten zurückzugeben. Die "Financial Times" berichtet, bei den Daten, die Deutschland angeboten worden seien, handele es sich um einen Ausschnitt aus den Daten, die bereits in Frankreich aufgetaucht seien. Die Genfer Niederlassung der britischen Bank HSBC wollte zu Berichten, die Daten stammten aus ihrem Haus, keine Stellung nehmen.
Autor: Bernd Riegert (Reuters, AFP, NZZ-Online)
Redaktion: Julia Kuckelkorn