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Kritik an Bleiberechtsreform

Richard A. Fuchs, Berlin 5. März 2015

Lange wurde darauf gewartet. Jetzt will der Bundestag das Bleiberecht für Flüchtlinge neu regeln. Doch trotz mancher Verbesserung für Asylsuchende laufen die Wohlfahrtsverbände Sturm. Sie sehen im Kleingedruckten Gefahr.

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Symbolbild minderjährige Flüchtlinge
Bild: picture-alliance/dpa/B. Roessler

Das neue Gesetz zur Reform des Bleiberechts in Deutschland kommt an diesem Freitag in den Bundestag, heftig gestritten darüber wird aber schon länger. Wohlfahrtsverbände und die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl wettern gegen ein neues Gesetz, das in ihren Augen Flüchtlinge weiter kriminalisiert und zu einer massiven Inhaftierungswelle führen könnte. "Es droht die Inhaftierung nahezu jedes Asylsuchenden, der über einen anderen EU-Staat einreist", liest der Geschäftsführer Günter Burkhardt aus dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition von Union und SPD heraus. Der Gesetzgeber plant, alle Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Land angekommen sind und ihr Asylverfahren dort nicht ordnungsgemäß abgeschlossen haben, bei Ankunft in Deutschland zunächst einmal zu inhaftieren. Zumindest würde eine solche Kurzzeit-Haft möglich.

Pro Asyl: Abschiebehaft wird ausgeweitet

Für Günter Burkhardt bedeutet das: "Zug um Zug werden legale Wege nach Deutschland gesperrt." Eine Befürchtung, die weitere deutsche Verbände wie die Diakonie, der AWO-Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband teilen. Ziel der Reform ist es nach Regierungsangaben, das Bleiberecht für Schutzbedürftige und bereits langjährig in Deutschland lebende Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung auszuweiten. So soll für bereits langjährig in Deutschland lebende Asylsuchende einiges leichter werden.

Er warnt vor dieser Bleiberechtsreform: Günter Burkhardt
Er warnt vor dieser Bleiberechtsreform: Günter BurkhardtBild: picture-alliance/dpa

Dieses Ziel begrüßen die Verbände. Doch im Gegenzug drohen schärfere Sanktionen und höhere Hürden für all jene Flüchtlinge, die in Zukunft ein Bleiberecht und einen legalen Aufenthaltstitel in Deutschland erwerben wollen. Das zumindest sehen die Wohlfahrtsverbände so. Für Günter Burkhardt ist das neu entwickelte Instrument des "Ausreisegewahrsams" ein schlagender Beweis, dass durch dieses neue Gesetz eine Straffung der Einreiseregeln durch die Hintertür kommen würde. Dabei solle das harmlos klingende Wort "Ausreisegewahrsam" nicht darüber hinwegtäuschen, was sich dahinter verberge: "Es geht auch hier um Inhaftierung von bis zu vier Tagen."

So sollen in Zukunft neue Abschiebehaftregeln gelten, wonach Flüchtlinge an Flughäfen auch bis zu vier Tage vor ihrer Abschiebung in Haft genommen werden können. Bereits heute ist es möglich, illegal eingereiste Flüchtlinge unmittelbar nach ihrer Ankunft vier Tage festzuhalten. Eine solche Inhaftierung vor der Abschiebung, ohne jedwede richterliche Anordnung, halten die Verbände für inakzeptabel.

Eine Willkommenskultur sieht anders aus

Ebenso ist es für die Verbände nicht hinnehmbar, wie die Fortschritte bei der Ausdehnung des Bleiberechts von Flüchtlingen "klammheimlich" durch veränderte Regeln beim Aussprechen von Aufenthaltsverboten konterkariert werden könnten. Der Gesetzgeber will es demnach den zuständigen Ausländerbehörden ermöglichen, das Bleiberecht nach eigenem Ermessen entweder anzuwenden oder nicht. Wer es in diesem Sinne einmal verpasst, nach einer Übergangsfrist von Tagen das Land auf Anweisung der Behörden zu verlassen (Aufenthaltsverbot), könnte dauerhaft vom Bleiberecht hierzulande ausgeschlossen werden.

"Wenn er erst mal ausgereist ist, kann er auch nie mehr das Bleiberecht bekommen, weil er dafür einen ununterbrochenen Aufenthalt nachweisen muss", beklagt Sebastian Ludwig, Referent bei der Diakonie Deutschland. Das sorge dafür, so Ludwig, dass Schutzbedürftige künftig der Willkür von Sachbearbeitern ausgeliefert sein könnten. Gesetzlich verbindliche Mindeststandards, so die Befürchtung, gebe es dann bei der Bleiberechtsregelung nicht mehr.

Asylanträge in Deutschland nach Herkunftsländern 2013

Wolfgang Barth von der Arbeiterwohlfahrt sieht in den geplanten Gesetzesänderungen das glatte Gegenteil von einer Willkommenskultur, wie sie von der Regierung andererseits stets propagiert werde. Das gelte auch, weil die Neuregelungen nicht nur auf Flüchtlinge Anwendung finden würden, so Barth: "Von diesen Neuregelungen beim Ausweisungsrecht sind genauso auch in der Bundesrepublik geborene Menschen betroffen." Zu einer Willkommenskultur würde es allerdings gehören, dass die zwingenden Spracherfordernisse beim Ehegattennachzug aus dem Gesetz gestrichen würden. Dieser Zwang hätte sich vor allem als bürokratisches Hindernis erwiesen, so Barth. Und zu einer Willkommenskultur würde es gehören, dass auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ein Bleiberecht beantragen können sollten. Im aktuellen Gesetzentwurf, so die Verbände, würde diese Gruppe übersehen, weil sie in der Regel noch keine vier Jahre Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Just diese vier Jahre Aufenthalt seien aber Voraussetzung, um künftig ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten zu können.

Opposition: Gesetz ist eine "vergiftete Praline"

Die Grünen im Bundestag schlossen sich der Kritik der Verbände an. "Dieser Gesetzentwurf ist eine vergiftete Praline", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Volker Beck. Nicht zuletzt, weil die Möglichkeit für die erweitere Inhaftierung von Flüchtlingen auch gegen EU-Recht verstoßen könnte. Nach der ersten Beratung im Bundestag am Freitag wird das Gesetz zunächst einmal von weiteren Ausschüssen beraten. Noch hoffen die Verbände, wesentliche Änderungen im Gesetz bewirken zu können. Dass Union und SPD einlenken werden, zeichnet sich allerdings noch nicht ab.

Dabei wird die Neufassung des Bleiberechts das Leben vieler Flüchtlinge und Asylsuchende direkt betreffen. Für wie viele Menschen das genau gilt, ist aus offiziellen Statistiken allerdings schwer herauszulesen. So wurden nach Informationen der Bundesregierung knapp 500.000 Menschen im Jahr 2013 als Flüchtlinge in Deutschland eingestuft. 120.000 Personen davon erhielten eine Aufenthalts- oder Bleiberechtszusage. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge und Asylberechtigten lag demnach im Jahr 2013 bei 122.000. Die Zahl der noch nicht anerkannten und geduldeten Flüchtlinge lag bei rund 205.000 Personen. Insbesondere für diese Gruppe wird damit die Debatte am Freitag im Bundestag eine erste Vorentscheidung bringen.