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Republik Moldau führt Auszeichnungspflicht in rumänischer Sprache ein

2. Juli 2002

– Importerzeugnisse, auf denen Herstellungsdatum und Mindesthaltbarkeit "in der Landessprache" fehlen, können vom Zoll einbehalten werden

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Chisinau, 1.7.2002, BASA-PRESS, engl.

Am 1. Juli sind die Bestimmungen über die Auszeichnungspflicht von Erzeugnissen in rumänischer Sprache in Kraft getreten. Letzten November hatte die Regierung beschlossen, dass alle in die Republik Moldau importierten Erzeugnisse Angaben über die Qualität, das Herstellungsdatum und die Mindesthaltbarkeit enthalten müssen. Mit dieser Maßnahme soll der Verbraucherschutz verbessert werden.

Eigentlich sollten diese Bestimmungen schon zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Dann hat die Regierung den Termin aber verschoben, um den zuständigen Behörden die Möglichkeit zu geben, sich besser auf die obligatorische Auszeichnung von Erzeugnissen in der Landessprache vorzubereiten.

Premier Vasile Tarlev äußerte letzte Woche auf einer Sitzung des Wirtschaftsministeriums Zweifel an der Bereitschaft der Wirtschaft, sich den neuen Bestimmungen unterzuordnen. Dabei warf er sowohl den Behörden als auch der Wirtschaft vor, dass sie sich zu langsam auf die neuen Bestimmungen einstellten.

Vertreter des Zolls wiesen warnend darauf hin, dass alle Erzeugnisse, auf denen die erforderlichen Angaben in der Landessprache fehlen, einbehalten werden können. (me)