1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Europas "digitales Radiergummi"

Rahel Klein
23. November 2020

Jeder EU-Bürger hat das Recht, Suchmaschinen wie Google dazu aufzufordern, veraltete Links mit sensiblen Informationen zu löschen. Fragen und Antworten, warum das Recht auf Vergessenwerden jeden von uns betreffen kann.

https://p.dw.com/p/3lgPD
Symbolbild Google
Bild: Ralph Peters/imago images

Wieso braucht es überhaupt ein Recht auf Vergessenwerden?

Stellen wir uns Folgendes vor: Sie sind jung, sagen wir 19 Jahre alt, und mit ihren Freunden auf einem Konzert. Sie haben zu viel getrunken, eventuell noch etwas anderes konsumiert. Niemand weiß mehr so genau, wie es dazu gekommen ist, aber am Ende des Konzertes tanzen Sie mit der Frontsängerin halbnackt auf der Bühne. Ihre Freunde machen davon ein Video, es landet im Netz. Viele Menschen sehen sich das an und zunächst finden Sie das ziemlich lustig.

Zehn Jahre später haben Sie ein seriöses Unternehmen gegründet, versuchen Kunden zu akquirieren und das, was bei der Google-Suche ganz oben auftaucht, wenn man Ihren Namen eingibt, ist dieses Video, in dem Sie halbnackt zu sehen sind.

"Der Mensch ist ein soziales Wesen. Wer wir sind, hängt stark davon ab, was andere Menschen von uns denken", sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Wenn Sie Zeit Ihres Lebens an Ihren Jugendsünden festgehalten werden, wird Ihnen niemand zutrauen, ein verantwortungsvolles Mitglied unserer Gemeinschaft zu sein." Im Netz vergessen werden zu können, bedeute also die Chance, sich selbst weiterentwickeln zu können, aus der Vergangenheit zu lernen und die eigenen Jugendsünden hinter sich zu lassen, sagt die Justizministerin.

KitKatClub Berlin, Techno-Party
Eine Techno-Party - möglicherweise finden Sie hier Szenen mit 19 lustig, die Sie mit 30 nicht mehr online sehen wollenBild: picture-alliance/imageBroker

Heißt: Wer vor Jahren mal halbnackt und auf Drogen getanzt hat, wem das später aber peinlich ist, weil es auch der Karriere im Weg stehen kann - dem sollte das Recht zumindest die Möglichkeit einräumen, die Vergangenheit ruhen lassen zu können.

In der analogen Welt ist das Vergessen die Regel und das Erinnern die Ausnahme. In der digitalen Welt ist es genau andersherum: Das Erinnern ist die Regel, das Vergessen die Ausnahme. Wichtige und unwichtige persönliche Informationen landen ungefiltert im Netz. Der Medien- und Kommunikationsrechtler Karl-Nikolaus Peifer sagt dazu: "Wenn kaum etwas mehr vergessen oder gelöscht wird, dann brauchen wir Werkzeuge, um im Einzelfall auch zu vergessen."

Deshalb hat der Europäische Gerichtshof in den vergangenen Jahren Regeln geschaffen und das Recht auf Vergessenwerden zu einem menschenrechtlichen Belang erhoben - um die digitale der analogen Welt ein wenig anzupassen. "Das Recht auf Vergessenwerden ist für den Persönlichkeitsschutz zentral", sagt Lambrecht.

Was bedeutet das Recht auf Vergessenwerden konkret?

Ideengeber dieses Rechts auf Vergessen war der österreichische Jurist Viktor Mayer-Schönberger. Er hatte schon Ende der 2000er Jahre gefordert, digitale Informationen mit einem Ablaufs- oder Verfallsdatum zu versehen, sodass sie nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht werden. Dieser Vorschlag hat sich bisher nicht durchgesetzt. Aber das europäische Recht ist in Teilen angepasst worden. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Jahr 2014 (das sogenannte Google-Spain-Urteil) gaben die Richter einem Spanier Recht, der Google aufgefordert hatte, veraltete Berichte über ihn aus den Suchergebnissen zu entfernen.

Diese Grundsatzentscheidung gab EU-Bürgern die Möglichkeit, von Suchmaschinen zu verlangen, sensible, persönliche Informationen zu streichen. 2018 wurde dieses Recht in der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankert. Seitdem müssen die Gerichte abwägen, erklärt Rechtsanwalt Christian Mensching: "Zwischen dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie dem Schutz personenbezogener Daten auf der Betroffenenseite, mit der unternehmerischen Freiheit des Suchmaschinenbetreibers auf der anderen Seite." Heißt: Auch wenn jeder Suchmaschinen auffordern kann, veraltete Daten zu löschen - ein automatisches Recht auf Löschung gibt es nicht. Gelöscht werden muss beispielsweise nicht, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an einer Person besteht oder wenn Informationen auch Jahre später von besonderem gesellschaftlichem Interesse sind.

Kabinettssitzung l 21. Oktober 2020
Bild: Markus Schreiber/dpa/picture-alliance

Ob Google Ihr Nacktvideo vom Konzert also wirklich aus der Auflistung rausnehmen müsste, würde auch davon abhängen, wie berühmt Sie Jahre später sind - es würden also im Zweifel Gerichte darüber entscheiden. Außerdem müssen Suchmaschinen die Informationen  nur innerhalb der EU aus den Ergebnislisten löschen - nicht weltweit.

Und wo bleibt die Presse- und Medienfreiheit?

"Es gibt ein Versus", sagt Justizministerin Lambrecht - juristisch kann das Recht auf Vergessenwerden in Konflikt mit der Medienfreiheit geraten. Wo das Recht auf freie Meinungsäußerung und einer freien Presse herausragende Elemente einer freien Demokratie sind, müssen die Hürden, Informationen zu löschen oder nicht mehr zugänglich zu machen, hoch sein. Ein Bericht, der auf Google nicht mehr gelistet ist, wird ohne gezielte Suche kaum noch aufgefunden. Kritiker befürchteten kurz nach dem Grundsatzurteil des EuGH 2014, dass Menschen dadurch ihre unliebsame Vergangenheit einfach ausradieren lassen könnten.

Wegen möglicher Kollisionen mit der Pressefreiheit gibt es in den USA kein solches "digitales Radiergummi". "Das Recht auf Vergessenwerden ist in den USA ein sehr umstrittenes Thema", sagt der US-amerikanische Juraprofessor Paul Schwarz. Der erste Verfassungszusatz verbiete es dem Kongress nämlich, Gesetze zu verabschieden, die die Presse- und Redefreiheit einschränken. Während Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte innerhalb der EU miteinander abgewogen werden müssten, überwiege in den USA ganz klar der Schutz der Medien- und Meinungsfreiheit.

 

Screenshot Google Antrag auf Entfernung

Dass auch die deutsche Rechtsprechung es sich keinesfalls leicht macht mit der Grundrechtsabwägung und dass die Pressefreiheit sorgsam gegen die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen ausbalanciert wird, haben Gerichtsurteile gezeigt. Etwa ein wegweisender Spruch des Bundesgerichtshofes (BGH) von Juli 2020, bei dem die Richter in einem konkreten Fall entschieden, dass das Informationsrecht der Öffentlichkeit überwog. Es zeigt: Es gibt keine automatische Einschränkung der Informationsfreiheit. Es kommt immer drauf an.

Geht das Vergessenwerden noch effizienter?

"Im Augenblick ist es so, dass wir den Auswahlprozess, was rechtswidrig ist und was stehen bleiben soll, in weitem Umfang den Suchmaschinenbetreibern überlassen müssen, damit es schnell geht", sagt Peifer. "Das ist keine ideale Lösung."

Wer bei Google einen Antrag auf Löschen stellt, braucht häufig viel Geduld, sagt auch der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke. Häufig reagiere Google nämlich erst einmal gar nicht oder stelle sich quer. Das eigene Recht dann durchzufechten - auch mit juristischen Mitteln -, kann sich nicht jeder leisten. Deshalb fordern Experten hier noch klarere Rahmenbedingungen, die solche Einzelfallabwägungen erleichtern.

Vergessenwerden-Initiator Mayer-Schönberger setzt sich außerdem weiterhin für technische Lösungen ein, also digitale Verfallsdaten. Dann wäre Ihr halbnacktes Tanzvideo bis zu Ihrer Firmengründung eventuell von ganz alleine wieder verschwunden.

Am 18. November 2020 haben die Deutsche Welle und das Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln zum Austausch über internationale Medienrechtsfragen eingeladen - in diesem Jahr erstmals in digitaler Form als Livestream. Das Thema der Diskussion lautete: "Recht auf Vergessenwerden - Persönlichkeitsschutz versus Medienfreiheit". Dieser Artikel stützt sich in weiten Teilen auf die Aussagen der Diskussionsteilnehmer.