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Prozess gegen Mursi wieder vertagt

8. Januar 2014

Wegen schlechten Wetters ist die zweite Sitzung im Prozess gegen Ex-Präsident Mursi ausgefallen. Der vom Militär entmachtete Islamist ist wegen der Tötung von Demonstranten während seiner Amtszeit angeklagt.

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Anhänger Mursis mit Plakaten des Ex-Präsidenten (Foto: Reuters)
Bild: Reuters

Stundenlang hatte sich die Ankunft Mohammed Mursis in Kairo verzögert. Weitere Angeklagte waren bereits mit einem Militärhubschrauber am Verhandlungsort in der Polizeiakademie der Hauptstadt eingetroffen. Aber die Wetterbedingungen verschlechterten sich derart, dass die Anreise Mursis aus einem Gefängnis in Alexandria unmöglich wurde. Nun soll am 1. Februar ein zweiter Anlauf unternommen werden.

Der Islamist sieht sich immer noch als Präsident

Mursi und 14 weiteren Islamisten wird vorgeworfen, die Tötung von Demonstranten vor dem Präsidentenpalast im vergangenen Jahr angeordnet zu haben. Der Prozess hatte im November begonnen, war aber nach lauten Tumulten im Gerichtssaal vertagt worden. Mursi hatte erklärt, er sei immer noch der legitime Präsident Ägyptens. Das Militär hatte ihn im Juli entmachtet, nachdem die blutigen Proteste gegen seine Herrschaft eskalierten.

Demonstranten hinter Stacheldraht (Foto: Reuters)
Mursis Anhänger protestieren vor dem GerichtBild: Reuters

Muslimbrüder zu Terroristen erklärt

Auch jetzt kam es wieder zu Zusammenstößen zwischen der Polizei und Anhängern Mursis. Er ist der erste frei gewählte Präsidenten Ägyptens. Mursi stammt aus der islamistischen Freiheits- und Gerechtigkeitspartei (FJP). Sie ist der politische Zweig der Muslimbruderschaft, der auch Mursi vor seinem Amtsantritt angehörte, und die im Dezember vom Militär zu einer Terrororganisation erklärt worden war.

Diese wandte sich derweil mit einer Beschwerde an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Ziel seien Ermittlungen wegen Menschenrechtsverletzungen durch das Militär, erklärten Anwälte der FJP. Die Beschwerde sei im Namen Mursis eingereicht worden, der zugleich zugesichert habe, Entscheidungen des Gerichts in Den Haag anzuerkennen.

uh/sti (dpa,afp)