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Verhandlungsunfähig: Ende im Auschwitz-Prozess

31. August 2017

Er ist 96 Jahre alt und soll in 3681 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet haben. Verurteilt wird er nicht mehr, denn Hubert Z. kann dem Prozess nicht mehr folgen. Da ist sich nun auch die Anklagebehörde sicher.

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Prozess gegen Ex-SS-Sanitäter Hubert Z.
Bild: picture-alliance/dpa/B. Wüstneck

Der Neubrandenburger NS-Prozess steht vor dem Ende: Die Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens am Landgericht gegen den früheren SS-Sanitäter Hubert Z. beantragt. Der 96-Jährige sei wegen Demenz verhandlungsunfähig, erklärte ein Sprecher der Anklagebehörde in Schwerin. Die Demenz-Erkrankung des Mannes habe einen Grad erreicht, der es ihm nicht mehr erlaube, seine Interessen wahrzunehmen und Prozesserklärungen "in verständiger und verständlicher Weise" entgegenzunehmen oder abzugeben.

Mehrere Sachverständige befragt

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern verwies zur Begründung außerdem auf ein psychiatrisches Gutachten vom März sowie auf im Juli eingeholte Stellungnahmen von Sachverständigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger.

Judentransporte Auschwitz
Ein Transport von Juden nach Auschwitz im Jahr 1941Bild: picture-alliance/ZUMAPRESS.com

Hubert Z. wird beschuldigt, Beihilfe zum Mord in 3681 Fällen geleistet zu haben. Er war 1944 einen Monat im KZ Auschwitz-Birkenau als SS-Sanitäter tätig, nach Angaben seiner Verteidigung - zu der auch der frühere DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel zählt - in der Betreuung von KZ-Personal. In der Zeit wurden mindestens 3681 Menschen aus Deportationszügen unmittelbar in Gaskammern umgebracht. Die Anklage wirft dem Mann vor, sich in die Lagerorganisation eingefügt und so die Vernichtung von Leben ermöglicht zu haben.

Der Prozess hatte im November 2015 begonnen. Schon damals war eine Demenz bei dem Angeklagten festgestellt worden, jedoch galt er damals noch als eingeschränkt verhandlungsfähig. Inhaltlich wurde in dem Verfahren bisher nicht beraten. Mehrere Richter sind wegen Befangenheit abgelehnt worden. So zeigte der Anwalt zweier Nebenkläger Richter sogar wegen Rechtsbeugung an, weil sie seiner Meinung nach die Rechte seiner Mandanten missachteten. Bei den Mandanten handelte es sich um die Söhne einer in Auschwitz ermordeten Frau.

ml/stu (dpa, afp)