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Kriminalität

Suche nach Motiv für Todesfahrt

26. Februar 2017

Geplanter Angriff oder andere menschliche Abgründe? Die Ermittler in Baden-Württemberg rätseln weiter über die tödliche Fahrt in eine Menschenmenge in Heidelberg. Die Polizei trat einigen wilden Spekulationen entgegen.

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Heidelberg Autofahrer fährt in Menschgruppe
Bild: picture-alliance/dpa/R. Priebe

Gegen den 35 Jahre alten mutmaßlichen Todesfahrer von Heidelberg ist Haftbefehl erlassen worden. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten, werden dem Deutschen unter anderem Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag vorgeworfen. In einer ersten Vernehmung habe er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bei dem Verdächtigen handelt es sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft um einen Studenten, der in Heidelberg wohnt. Sein Tatmotiv ist bislang noch unbekannt. Polizeilich sei er bislang nicht in Erscheinung getreten. 

Kein Terror-Hintergrund 

Ob der Mann die Absicht hatte, auf der Flucht mit dem Messer mehr Menschen zu verletzen, konnte bisher nicht geklärt werden. Ein Polizeisprecher stellte aber klar, dass es bisher keine Hinweise auf Verbindungen zur terroristischen oder extremistischen Szene gebe. Es gebe offenbar auch keinen Migrationshintergrund. Dies beeilte sich auch die Polizei in der Nachbarstadt Mannheim klarzustellen.   

Der Tatverdächtige war von der Polizei mit einem Bauchschuss gestoppt worden und musste operiert werden. Er werde in der Klinik bis zu seiner Verlegung in ein Gefängniskrankenhaus von der Polizei rund um die Uhr bewacht, teilte die Behörden mit.

Amokfahrt in Heidelberg

Der Student hatte am Samstag in der Heidelberger Innenstadt einen Mietwagen mit Hamburger Kennzeichen in eine Gruppe von Passanten gesteuert - ein 73-Jähriger wurde getötet und zwei weitere Fußgänger verletzt. Zunächst war der Fahrer dann bewaffnet mit einem Messer zu Fuß geflohen, bis die Polizisten ihn niederstreckten. 

Auch gegen den Polizeischützen wird ermittelt. Solche Überprüfungen finden nach einem Schusswaffengebrauch durch Beamte grundsätzlich statt, wie ein Polizeisprecher sagte. Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen oder in Notwehr einsetzen.

Hetze und Pöbeleien bei Twitter  

Die Polizei in Mannheim prüft auch, ob sie gegen beleidigende und anstößige Beiträge vorgehen kann, die nach der Todesfahrt auf Twitter verbreitet wurden. Einige User hatten die Polizei angepöbelt oder sie der Lüge bezichtigt, oder auch Muslime schon als Täter beschuldigt.  

"Wir werden uns einzelne Meldungen anschauen und nach ihrem strafbaren Inhalt bewerten", erläuterte Polizeisprecher Norbert Schätzle. Die Pressestelle der Polizei hatte kurz nach dem Vorfall stundenlang mit Anfragen und ausfallenden Tweets aus dem In- und Ausland zu tun. Einige davon hat sie ungewöhnlich harsch von ihrem offiziellen Account aus beantwortet und so manchen Twitternutzer zurechtgewiesen.

SC/wl (dpa, afp)