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Pferd tritt Gesetzgeber

Peter Stützle16. November 2007

Es war eine bahnbrechende Reform: Erstmals seit 1940 hat der deutsche Gesetzgeber im vergangenen Jahr geregelt, wer Pferden an die Hufe darf. Doch das höchste deutsche Gericht hat das Gesetz jetzt für nichtig erklärt.

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Bild: DW
Treue Leser des fern.schreiber können sich vielleicht noch dunkel erinnern: Im Februar 2006 berichteten wir aus Berlin von einer Anhörung im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages, in der Vertreter des Ersten Deutschen Hufschmiedeverbandes, der Deutschen Huforthopädischen Gesellschaft und einer Reihe weiterer Organisationen von Menschen, die sich beruflich mit Pferdefüßen beschäftigen, kräftig aneinander gerieten. Denn die Bundesregierung wollte mal richtig aufräumen mit dem Wildwuchs von pferdehufbearbeitenden Berufen. Schuhmacher als Pediküre? Hufpfleger, die Pferde partout so herumlaufen lassen wollen, wie sie es jahrtausendelang vor Erfindung des Hufeisens taten, oder Huftechniker, die etwas anderes als den alten Glücksbringer am Fußhorn befestigen, sollten nicht mehr zugelassen werden. Vielmehr sollten künftig allein Hufschmiede den Pferden an die Füße dürfen - auch wenn deren Besitzer gar keine Hufeisen wollen. Hufpfleger und Huftechniker, die ihre Arbeit weiterführen wollten, könnten ja eine Ausbildung zum Hufschmied nachholen, meinte der Gesetzgeber. Wir zitierten damals aus der Anhörung eine Hiltrud Straßer vom Institut für Hufgesundheit und ganzheitliche Pferdebehandlung mit der verbitterten Feststellung: "Wer beruflich Pediküre für Menschen ausübt, kann auch nicht gezwungen werden, erst das Schuhmacherhandwerk zu lernen. Andersherum will sich auch niemand von einem Schuhmacher die Nägel schneiden lassen.“ Doch es half nichts: Unerbittlich tat der Gesetzgeber, was er glaubte tun zu müssen. Das neue Hufbeschlaggesetz durchlief alle parlamentarischen Instanzen bis ins Bundesgesetzblatt. Recht auf freie Berufswahl Doch die alternativen Hufexperten, die sich im normalen parlamentarischen Verfahren gegen die bekannt kräftigen und groben Hufschmiede nicht durchsetzen konnten, suchten Hilfe in Karlsruhe. Und nachdem das Bundesverfassungsgericht dort jetzt, am 14. November, gesprochen hat, haben die Parlamentarier, die vergangenes Jahr noch glaubten, das deutsche Hufwesen einen entscheidenden Schritt voran gebracht zu haben, allen Anlass zu der Feststellung: "Ich glaub‘, mich tritt ein Pferd“. Denn das oberste deutsche Gericht ließ kaum ein gutes Haar an ihrem Gesetz. Es stellte fest, "dass die Unterwerfung der von den Beschwerdeführern ausgeübten Berufe unter die Zulassungsvoraussetzungen für Hufbeschlagsschmiede das Recht der Beschwerdeführer auf freie Berufswahl verletzt.“ Man könnte die Kritik am Gesetzgeber - auch wenn Bundesverfassungsrichtern eine solche Ausdrucksweise natürlich völlig fremd ist - mit den Worten zusammenfassen: "Euch ist wohl der Gaul durchgegangen.“ Die Absicht, im Interesse des Tierschutzes die Qualität der Hufversorgung zu sichern, rechtfertige es nicht, dass "für die Zukunft der Hufpflegeberuf abgeschafft“ wird, so das oberste Gericht. Das Denken den Pferden überlassen? Vielmehr könne diese Qualität "auch dadurch gesichert werden, dass der Zugang zum Beruf des Hufpflegers von dem Erwerb und dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse abhängig gemacht wird, die notwendig sind, um aus dem gesamten Spektrum der Hufversorgung, das von der Barhufpflege über alternative Hufschutzmaterialien bis zum Eisenbeschlag reicht, die jeweils indizierte Methode auswählen zu können“ - sie also da, wo es angebracht ist, auch zum Hufschmied zu schicken. Gleiches gelte auch für Huftechniker. Man könne nicht verlangen, dass sie eine Ausbildung zum Hufschmied machen, wenn sie "den Eisenbeschlag als Teil ihrer beruflichen Tätigkeiten nicht anstreben, sondern im Gegenteil für ihren Beruf nachdrücklich ausschließen“. Auf all das, was die Bundesverfassungsrichter den Gesetzgebern ins Stammbuch geschrieben haben, hätten diese durch bloßes Nachdenken auch kommen können. Aber wie Oma früher so gerne sagte: "Das Denken überlassen wir den Pferden, die haben größere Köpfe.“