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Noch kein Fall für den Staatsanwalt

Richard A. Fuchs11. Dezember 2013

Medienberichte haben zuletzt wiederholt gemeldet, Telefonate und E-Mails der Deutschen würden vom US-Geheimdienst NSA massenhaft ausgespäht. Der Generalbundesanwalt hat den Verdacht geprüft - mit erstaunlichem Ergebnis.

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Generalbundesanwalt Harald Range (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Bundesanwaltschaft sieht in der NSA-Affäre keinen Grund ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Überprüfungen hätten bislang keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der US-Geheimdienst NSA den deutschen Telefon- und Internet-Verkehr systematisch überwacht habe, sagte Generalbundesanwalt Harald Range in Karlsruhe. Damit bestritt Range, dass es wie von Medien berichtet zu einer systematischen Überwachung von Internetknotenpunkten und Glasfaserkabeln in Deutschland gekommen sein könnte.

In Bad Aibling wird nicht ausgespäht

Bereits seit Juni ist die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe damit beschäftigt, die Vorwürfe gegen den US-Geheimdienst zu prüfen. Range bezweifelt allerdings, dass die aus dem Fundus des Ex-NSA-Vertragsmitarbeiters Edward Snwoden stammenden Dokumente geeignet seien, "illegale Aktivitäten der NSA in Deutschland zu belegen". Das Nachrichtenmagazin "Spiegel" hatte im Juni 2013 unter Bezugnahme auf Material Snowdens berichtet, die NSA überwache vom bayerischen Bad Aibling aus die Datensätze von rund 500 Millionen Anrufen, E-Mails und SMS.

Kanzleramtsminister Ronald Pofalla hatte dieser Darstellung daraufhin im Namen der Bundesregierung widersprochen. Der CDU-Politiker argumentierte, das Datenaufkommen stamme aus einer rechtmäßigen Fernmeldeüberwachung des deutschen Auslandsnachrichtendienstes in Afghanistan. "Aus meiner Sicht gibt es keinen Anlass, an dieser Aussage zu zweifeln", sagte Range jetzt vor Journalisten.

Auch den im Oktober veröffentlichten Vorwürfen, wonach der US-Geheimdienst das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört habe, ging der Generalbundesanwalt nach. Der "Spiegel“ hatte sich bei der Veröffentlichung des Abhörskandals auf ein weiteres Dokument von Edward Snowden gestützt. "Für sich alleine reicht das Papier aber nicht aus, um einen Anfangsverdacht zu begründen", sagte Range. Nicht zuletzt deshalb seien Briefe an die US-Behörden verschickt worden, in denen sie aufgefordert wurden, einen Fragenkatalog zu beantworten. Dies sei noch nicht vollständig geschehen, sagte Range. Weshalb auch die abschließende Beurteilung des mutmaßlichen Lauschangriffs auf die Bundeskanzlerin noch ausstehe.

Neue Snowden-Enthüllungen

Eines ist allerdings deutlich: Der Generalbundesanwalt zeigt sich vom Aufschrei der Medien gegen die NSA-Abhörpraktiken relativ unbeeindruckt, obwohl immer neue vermeintliche NSA-Abhörpraktiken öffentlich werden. So berichtete die amerikanische Zeitung "Washington Post" unter Berufung auf weiteres Snowden-Material, dass sich die NSA auch über die Applikationen der Internet-Riesen Google und Yahoo illegalen Zugang zu Nutzerdaten verschaffe. Internetnutzer müssten offenbar befürchten, dass sich der US-Geheimdienst über die sogenannten Cookies Zugang zu Nutzerdaten verschaffe.

Bei Cookies handelt es sich um kleine Systemdateien, die Internetnutzer beim Aufrufen von Webseiten identifizieren helfen, was bislang vor allem von der Online-Werbe-Industrie genutzt wurde. Die NSA, so der Vorwurf, könne sich mit Hilfe von Cookies ein Bild über den Aufenthaltsort von Personen verschaffen, oder ein digitales Bewegungsprofil von Millionen Nutzern erstellen. Zu diesen neuen, noch ungeprüften Vorwürfen nahm die Bundesanwaltschaft noch keine Stellung.