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Aktivisten wollen gegen Deutschland klagen

Daniel Pelz23. Mai 2016

Deutschland und Namibia verhandeln über die Aufarbeitung des Genozids von 1904 - aber nur auf Regierungsebene. Namibische Aktivisten dürfen dabei nicht mitreden. Deshalb wollen sie gegen Deutschland vor Gericht ziehen.

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Vier Männer, die sich angekettet haben.
Herero-Aktivisten bei einer Gedenkzeremonie in Namibia (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/W. Gebert

Bob Kandetu hat genug. Man werde jetzt "den Stier bei den Hörnern" packen, verkündete der Sprecher des Herero-Volkes in Namibias Hauptstadt Windhuk. Mit Hilfe des Ständigen Schiedshofs in Den Haag wollen die Aktivisten die Bundesregierung zwingen, direkt mit ihnen über die Aufarbeitung des Genozids zu verhandeln. Der Ständige Schiedshof hilft in bestimmten Fällen bei der Aufstellung von Schiedsgerichten, die Konflikte zwischen Regierungen, Staaten und Unternehmen oder Staaten und der Zivilgesellschaft zu schlichten. "Deutschland muss sich auf ein langwieriges Schiedsverfahren auf internationaler Ebene einstellen", sagt Kandetu.

Rückblick: Zwischen 1904 und 1908 schlugen deutsche Kolonialtruppen einen Aufstand der Herero und Nama-Völker in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, blutig nieder. Fast 80.000 Menschen starben. Doch alle deutschen Bundesregierungen weigerten sich bisher, die Gräueltaten als Völkermord zu bezeichnen. Erst im vergangenen Jahr bezeichnete der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, die Massenmorde als "Kriegsverbrechen und Völkermord", auch der Bundestagspräsident Norbert Lammert sprach 2015 von "Völkermord". Eine offizielle Entschuldigung von deutscher Seite gibt es bis heute nicht.

Der Schießbefehl des Befehlshabers der deutschen Kolonialtruppen, Lothar von Trotha.
Der Schießbefehl des Befehlshabers der deutschen Kolonialtruppen, Lothar von TrothaBild: Bundesarchiv/R 1001/2089

"Wir haben kein Vertrauen"

Doch beide Staaten verhandeln über die Aufarbeitung des Genozids - auf Regierungsebene. "Die Gespräche der Bundesregierung mit der demokratisch gewählten Regierung von Namibia über eine zukunftsgerichtete Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit verlaufen im gegenseitigen Vertrauen und konstruktiv", teilt das Auswärtige Amt auf DW-Anfrage mit.

Das sehen manche Herero-Vertreter ganz anders. "Wir haben kein Vertrauen in die deutsche und in die nambische Regierung mehr. Die ignorieren uns doch einfach", empört sich Israel Kaunatjike, Herero-Aktivist in Berlin, im DW-Gespräch. Direkte Verhandlungen zwischend den Aktivisten und der deutschen Regierung findet Kaunatjike nur logisch. "Unsere Regierung besteht aus einer Ovambo-Mehrheit. Die war nie von dem Völkermord betroffen", sagt er. "Wir sind doch die, um die es geht, die Nachfahren der Opfer!" Die namibische Regierung akzeptiere man nur als eine Art "Schiedsrichter".

Niema Movassat, Abgeordneter der Linken im deutschen Bundestag, sagte der DW bereits im März: "Die entscheidende Frage ist: Werden die Angehörigen der Herero und Nama in ein Abkommen zwischen den Regierungen einbezogen? Sie haben klargestellt: Sie werden eine Entschuldigung, die an ihnen vorbei vereinbart wurde, nicht akzeptieren. Das wäre ein Desaster."

Aktivisten auf Pferden stellen den Beginn des Völkermordes symbolisch nach.
Aktivisten stellen bei einer Veranstaltung in Namibia den Beginn des Völkermordes symbolisch darBild: picture-alliance/dpa/J. Bätz

Streit ums Geld

Bis Ende des Jahres wollen die deutsche und die namibische Regierung einen Vertrag aushandeln. Stimmen beide Parlamente zu, gibt es am Ende eine deutsche Entschuldigung. Auch "Projekte der Erinnerungskultur" sind vorgesehen. Auf dem Tisch sollen zum Beispiel Vorschläge für einen Jugendaustausch zwischen den beiden Ländern liegen.

Doch Herero-Vertreter wie Israel Kaunatjike drängen vor allem deswegen an den Verhandlungstisch, weil ihnen das nicht ausreicht. "Eine Entschuldigung wird es sicherlich geben, aber was ist mit Reparationen?", fragt Kaunatjike. Zahlreiche Herero und Nama-Vertreter wollen direkte Entschädigungen an die Nachfahren der Opfer des Genozids. "Für Entschädigungsansprüche gibt es keine völkerrechtliche Grundlage", betont hingegen das Auswärtige Amt. Deutschland setzt auf einen indirekten Weg: Seit Jahren bekommt Namibia hohe Entwicklungshilfe-Gelder aus Deutschland.

Nun wollen die Herero-Vertreter direkte Verhandlungen mit der Bundesregierung per Schiedsgericht erzwingen. Dabei soll ihnen der Ständige Schiedshof in Den Haag helfen. Doch noch haben die Herero-Vertreter den dort nicht vorgelegt. Und ob der Ständige Schiedshof ihn annehmen wird, ist auch noch unklar.