Medienanwalt: Offene Fragen nach YouTube/GEMA-Einigung
2. November 2016User, Künstler und Musikverleger können sich freuen: YouTube und GEMA haben ihren siebenjährigen Streit um Urheberrechte und Lizenzgebühren überraschend beigelegt. Künftig sollen tausende Musikvideos, die bislang auf der weltgrößten Videoplattform gesperrt waren, auch für die Nutzer in Deutschland frei verfügbar sein. YouTube, so heißt es, wird eine nicht genannte Summe pro abgespieltem Musikstück an die GEMA zahlen. Davon sollen die Urheber von Kompositionen und Texten profitieren.
"Endlich sehen die Künstler Geld für Musik, die schon ständig auf Youtube zu sehen war", sagt der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke, "für die Urheber ist das sicherlich ein großer Erfolg!" Gleichwohl komme beim einzelnen Künstler nicht viel Geld an, schränkt er ein. Es gehe lediglich um Centbeträge. Auch habe die außergerichtliche Einigung zwischen YouTube und der GEMA nicht die erhoffte Rechtssicherheit hergestellt, so Solmecke im DW-Gespräch. YouTube verstehe sich weiterhin als reine Technologieplattform und übernehme auch künftig keine Verantwortung für die bereitgestellte Musik. Immerhin würden Urheberrechtsverletzungen laut YouTube von den Nutzern begangen.
Medienanwalt warnt vor Abmahnungen
"Die Einigung zeigt auch, dass Lizenzzahlungen für einzelne Musik-Streams nicht funktionieren, sondern die Vergütung anders berechnet werden muss", kommentierte der Digital-Verband Bitkom. Die GEMA müsse ihre Tarifpolitik anpassen. Tatsächlich kommen ausschließlich solche Künstler in den Genuss des neuen Linzenzvertrags, die Mitglied der GEMA sind. Deshalb werden die lästigen Sperrtafeln auch nicht komplett verschwinden: Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa werden sie beispielsweise dann geschaltet, wenn der Künstler oder die Plattenfirma kein Mitglied der GEMA ist und keine Vereinbarung mit YouTube hat. Bereits unmittelbar nach der Einigung waren die Sperrtafeln bei vielen Clips nicht mehr zu sehen. Tausende Musikvideos, die bislang in Deutschland blockiert waren, seien jetzt auf YouTube freigeschaltet, bestätigte eine GEMA-Sprecherin.
Dürfen Musikfans nun künftig beliebig Musikvideos hochladen? Auch hier gießt Medienanwalt Solmecke Wasser in den Wein: "Als Privatperson darf ich auch künftig nicht alles hochladen, was ich so auf der Festplatte habe." Urlaubsvideos etwa mit der neuesten Chart-Musik zu vertonen und dann bei Youtube hochzuladen, bleibe illegal. "Davon sollte man die Finger lassen", so Solmecke, "sonst droht eine teure Abmahnung."