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Legosteine gerichtlich geschützt

24. März 2021

Der Spielzeughersteller Lego hat im Kampf gegen Billigkonkurrenz vor allem aus China einen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass das Design der Bausteine schutzwürdig ist.

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Lego-Steine
Äußerst beliebt und markenrechtlich heiß umkämpft: der Lego-SteinBild: picture alliance/dpa/K.-J. Hildenbrand

Damit kassiert das Europäische Gericht eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), das ein Geschmacksmuster eines Bausteins für nichtig erklärt hatte. Das EU-Markenamt habe das schützende Geschmacksmuster für einen ganz bestimmten Baustein zu Unrecht gelöscht, wie das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschied. Das EUIPO habe die Sache nur unzureichend geprüft und solle nun neu entscheiden.

Mit dem betreffenden Stein haben ältere Legofreunde in ihrer Kindheit noch gar nicht gespielt, erst 2010 hatte der dänische Spielzeughersteller das Geschmacksmuster eintragen lassen. Die flache Platte ist breit wie drei Noppenreihen, hat aber nur eine Reihe mit vier Noppen in der Mitte. Lego verwendet solche seltenen Steine insbesondere in Bausätzen, um deren Nachbau zu erschweren.

Denn 2008 hatte das EuG und 2010 dann in oberster Instanz auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass ein normaler Legostein nicht als Marke eingetragen werden kann, weil seine Form sich aus der technischen Funktion ergibt.

LEGO Windsor Castle mit der bevorstehenden Hochzeit  Prinz Harry und Meghan Markle, im Legoland, in Windsor zu sehen
Mit Legosteinen kann man ja bekanntlich fast alles bauen - auch eine AdelshochzeitBild: Reuters/A. Grant

"Eine kleine Überraschung"

In dem Streit geht es darum, ob das Aussehen von Legosteinen vor allem technischer Natur ist. Bislang haben Gerichte diese Frage bejaht und es somit anderen Unternehmen - die ihre Produkte in der Regel günstiger anbieten - ermöglicht, ebenfalls Klemmbausteine herzustellen und zu verkaufen.

Nach EU-Recht sind technische Lösungen nur eine begrenzte Zeit schutzfähig, damit sollen Monopole verhindert werden. Das Urteil könnte dazu führen, dass andere Anbieter wegen des schutzwürdigen Designs der Legosteine nun ihre Produkte möglicherweise nicht mehr in der klassischen Form herstellen können.

"Die Entscheidung ist eine kleine Überraschung", sagte Nikolas Gregor, nicht an dem Verfahren beteiligter Rechtsanwalt der Kanzlei CMS, mit Blick auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2010. Dieses besagt, dass Legosteine nicht als Marke geschützt werden können. Zwar geht es in diesem Fall um Design- und nicht um Markenschutz, "aber viele haben damit gerechnet, dass das Europäische Gericht dem Legostein aus dem gleichen Grund den Schutz versagt", so der Jurist.

Deutschland Legoland Günzburg
Auch ein Gericht mit Klägern, Beklagten und Beobachtern ließe sich mit den bunten Bausteinen ließe sich bestimmt errichtenBild: Imago/MiS

Schaffen es die Plaste-Klötze zum EuGH?

In dem nun entschiedenen Design-Streit hatte die deutsche Firma Delta Sport beantragt, das Geschmacksmuster für den seltenen neuen Stein zu löschen. Dem gab das EUIPO im spanischen Alicante 2019 statt.

Auf Klage von Lego hob das EuG diese Entscheidung nun auf. Zum einen habe das EUIPO das besondere Merkmal nicht berücksichtigt, dass der Stein neben nur einer Noppenreihe zwei glatte Flächen hat. Dies sei nicht durch technische Funktionen vorgegeben.

Vor allem aber habe das Markenamt eine Ausnahmeklausel für "Kombinationsteile" nicht geprüft. Danach können bei Baukästen oder anderen kombinierbaren Teilen auch technisch vorgegebene Verbindungselemente geschützt werden, wenn diese "innovative Merkmale" aufweisen und "einen wesentlichen Faktor für das Marketing darstellen".

Beides soll das EUIPO nun noch prüfen und dann neu entscheiden. Delta Sport kann gegen das erstinstanzliche Urteil aber auch noch Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

dk/hb (dpa, afp)