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Dresdner Messerattacke: Lebenslang für Syrer

21. Mai 2021

Aus einer islamistischen und zugleich homophoben Gesinnung heraus hatte der 21-Jährige ein schwules Paar angegriffen. Ein Mann starb, sein Partner überlebte schwer verletzt.

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Deutschland Urteil zum Dresdner Messerangriff
Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführtBild: Robert Michael/AFP

Im Prozess um die tödliche Messerattacke auf ein schwules Paar in Dresden ist der 21-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts sei der Syrer des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Dresden, Hans Schlüter-Staats. Der Staatsschutzsenat sehe zudem eine besondere Schwere der Schuld.

Inklusive Sicherungsverwahrung

Zudem werde für den polizeibekannten islamistischen Gefährder eine Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt angeordnet - das heißt, sie muss zu gegebener Zeit geprüft werden. Mit dem Urteil folgte der Senat am OLG Dresden den Forderungen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte nicht auf ein bestimmtes Strafmaß plädiert, sondern forderte für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts.

Gedenkveranstaltung für die Opfer des Messerangriffs Anfang Oktober in der Dresdner Altstadt
Gedenkveranstaltung für die Opfer des Messerangriffs Anfang Oktober in der Dresdner AltstadtBild: Marcel Kusch/dpa/picture alliance

Der Syrer hatte am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Innenstadt ein homosexuelles Paar aus Nordrhein-Westfalen niedergestochen. Einer der Männer (55) starb, sein 53 Jahre alter Lebenspartner überlebte schwer verletzt. Laut Urteil handelte der Angeklagte aus einer radikal-islamistischen und homophoben Gesinnung heraus. Den Tathergang hatte er im Gefängnis einem Psychiater geschildert. Der Prozess hatte am Mitte April begonnen.

Jugendstrafe wegen Propaganda für IS

A. war 2015 als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk "Islamischer Staat" (IS) hatte ihn das OLG 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er unter strengen Auflagen entlassen.

Nach der Bluttat fünf Tage später konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Dresdner Innenstadt gefasst - in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.

sti/jj (afp, dpa, epd)