1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Politikum ESC

Brenner Andreas Kommentarbild App
Andreas Brenner
13. März 2017

Eine Sängerin, die im Rollstuhl sitzt, vertritt Russland beim Eurovision Song Contest in Kiew. Die Ukraine sollte ihr kein Auftrittsverbot erteilen, meint Andreas Brenner.

https://p.dw.com/p/2Z78c
Russische ESC-Teilnehmerin Julia Samojlowa
Julia Samoilowa bei der Eröffnungsfeier der Paralympics in SotschiBild: picture-alliance/dpa/E. Lyzlova

Russen haben schon immer gut Schach gespielt. Das haben sie auch bei der Entscheidung bewiesen, wer ihr Land beim Eurovision Song Contest im Mai in der ukrainischen Hauptstadt vertritt. Buchstäblich in letzter Minute, kurz vor dem Ablauf der dafür gesetzten Frist, hat der halbstaatliche TV-Sender Perwy Kanal mitgeteilt, dass die 27-jährige Julia Samoilowa "Flame is Burning" in Kiew singen sollte. Julia ist eine hübsche junge Frau mit langen blonden Haaren und breitem Lächeln. Und seit ihrer Kindheit sitzt sie im Rollstuhl.

Diese Sängerin auszubuhen wäre zynisch und nicht akzeptabel, auch wenn die Pfiffe nicht ihr, sondern ihrem Land gelten sollten. So wie 2014 in Kopenhagen nicht die Zwillinge Tolmachevy Sisters vom Publikum ausgebuht wurden, sondern ein homophobes Gesetz, das in Russland kurz vor dem ESC verabschiedet worden war. Und vereinzelte Pfiffe, die Zuschauer 2015 in Wien hören konnten, waren nicht für die stimmstarke Polina Gagarina, sondern für die aggressive russische Politik gegenüber der Ukraine. Ein Jahr später dachten alle, mit der Abstrafung Russland beim ESC-Publikum wäre es vorbei. Sergej Lazarew kam mit seiner perfekten 3D-Show als einer der großen Favoriten in Stockholm an. Und dann geschah das Unerwartete, eine Sensation.

Eine politische Entscheidung?

Die Sympathien vieler Länder-Jurys und Fernsehzuschauer waren auf der Seite der Krimtatarin Jamala aus der Ukraine. Mit einem ergreifenden Lied über das tragische Schicksal ihres Volkes meinte sie wahrscheinlich nicht nur die Krimtataren, die 1944 vom sowjetischen Geheimdienst NKWD aus ihrer Heimat deportiert wurden. Die Parallelen zu der Krim-Annexion und zur Unterstützung der Separatisten im Osten der Ukraine durch Russland waren offensichtlich. Jamala hat sich die Krone und den Wettbewerb in die Ukraine geholt.

Brenner Andreas Kommentarbild App
Andreas Brenner, russische Redaktion

Eine klare politische Entscheidung bei einem Musikwettbewerb, jammerten viele in Russland. Dabei war der Sieg der Ukrainerin durchaus verdient. Immer lauter wurden danach die Stimmen in Moskau, den Eurovision Song Contest in Kiew zu boykottieren. Ihren stärksten Pegel haben sie letzte Woche erreicht. Die Verantwortlichen in Russland rechneten damit, dass ein russischer Interpret oder eine russische Sängerin in Kiew nicht unbedingt willkommen ist. Viele erwarteten bereits eine Absage aus Moskau. Und dann, am späten Sonntagabend, kam die Überraschung: Julia Samoilowa, eine X-Factor-Finalistin von 2013, wird Russland beim ESC 2017 in Kiew vertreten. Sie war vorher nie im Gespräch für eine Teilnahme, und ein transparenter nationaler Vorentscheid ist nicht gerade russische Spezialität.

Jetzt ist die Ukraine dran

Es ist nicht das erste Mal, dass eine behinderte Künstlerin am Eurovision Song Contest teilnimmt. Vor zwei Jahren in Wien war es die Polin Monika Kuszynska. Sie saß im Rollstuhl auf der Bühne, schaffte es ins Finale und erreichte dort den 23.Platz (immerhin besser als die Deutsche Ann Sophie, die letzte wurde). Die blinde Diana Gurtskaya, die jetzt übrigens in Russland lebt, sang 2008 in Belgrad für Georgien und war die 11. im Finale. Nun hatte sie eine viel stärkere Stimme und ein viel besseres Lied als Julia Samoilova. Das darf man nicht bei der Bewertung des russischen Beitrags im diesem Jahr in Kiew vergessen. Denn die Musik steht im Vordergrund des Wettbewerbs.

Wenn es dazu kommt. Der zuständige ukrainische Geheimdienst prüft, ob er der Russin eine Einreise erlauben wird: Julia Samoilowa war im Sommer 2015 auf der Krim aufgetreten. Damit könnte sie indirekt die Annexion der Krim durch Russland unterstützt und damit gegen die ukrainische Einreisebestimmungen verstoßen haben, heißt es in Kiew. Ein Auftrittsverbot für eine ESC-Teilnehmerin wäre ein Riesenskandal und ein Novum beim Eurovision Song Contest. Es würde dem Image der Ukraine in Europa schaden, das bereits durch stotternde Reformen und im ESC-Fall durch peinliche Pannen bei der Vorbereitung angekratzt ist.

Ein solches Verbot kann die Europäische Rundfunkunion nicht akzeptieren. Deswegen wäre die Ukraine gut beraten, von dem Einreiseverbot abzusehen. Denn alles andere wäre ein willkommener Anlass für alle Giftzwerge in Russland oder woanders, die Ukraine vorzuführen. Kiew sollte einen kühlen Kopf bewahren und der Musik den Vortritt geben. Das wäre ein guter Schachzug.

Sie können unterhalb dieses Artikels einen Kommentar abgeben. Wir freuen uns auf Ihre Meinungsäußerung!