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Kommentar: Scheibchenweise gegen Dublin

Bernd Riegert14. November 2013

Asylbewerber dürfen in manchen Fällen nicht von einem EU-Land in ein anderes abgeschoben werden. Das Urteil des EuGH hilft im Einzelfall. Den nötigen Kurswechel kann nur die Politik vollziehen, meint Bernd Riegert.

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In kleinen Schritten stärkt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Rechte von Asylbewerbern, die sich bis in ein EU-Mitgliedsland durchgeschlagen haben. Die Abschiebung eines illegal eingereisten Asylbewerbers aus Deutschland in das Land, in dem die ursprüngliche Einreise in die EU erfolgte, ist etwas schwieriger geworden. Ein Durchbruch zu einer Aufhebung oder weitreichenden Liberalisierung der sogenannten Dublin-Regeln, wie sie von Flüchtlingsorganisationen und Menschenrechtsgruppen immer wieder gefordert wird, ist das jüngste Urteil nicht.

Die Dublin-Regel, nach der ein Asylsuchender in dem EU-Land seinen Antrag stellen muss, das er zuerst betritt, bleibt im Grundsatz bestehen. Die Luxemburger Richter haben lediglich festgestellt, dass es keine Verpflichtung für Deutschland gibt, einen Asylbewerber in das Land der ersten Einreise zurückzuschicken. Deutschland könnte den Asylantrag auch selbst prüfen, muss das aber nicht. Es darf den Asylbewerber in ein anderes Land zurückschicken, es sei denn, dieses Land hat kein menschenwürdiges Asylverfahren zu bieten. Das ist nach höchstrichterlicher Einschätzung zumindest in Griechenland der Fall. Insofern hat der EuGH noch einmal sein Grundsatzurteil aus dem Jahr 2011 bestätigt, dass Asylbewerber vor Rückführung in Staaten schützt, die nach den Dublin-Regeln eigentlich zuständig wären, aber keine ordentlichen Verfahren vorweisen können.

Das Gericht greift mit dieser Entscheidung in einem Einzelfall, die Regelungen auf, die in der dritten Fassung der Dublin-Richtlinie vorgesehen sind. Diese Dublin III-Richtlinie ist bereits beschlossen, gilt aber noch nicht europaweit, weil sie von den Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dublin III sieht auch einen verstärkten Rechtsschutz gegen Abschiebung in ein anderes EU-Land vor. Ganz langsam bewegt sich die EU also in Richtung mehr Rechte für Flüchtlinge und Asylbewerber. Mit dem heutigen Urteil ergänzt der Gerichtshof seine laufende Rechtssprechung auf diesem Feld. Im Sommer hatte der EuGH bereits befunden, dass minderjährige Asylbewerber grundsätzlich nicht in ein anderes EU-Land abgeschoben werden dürfen, wenn sie ohne Begleitung reisen und einen Asylantrag gestellt haben. Außerdem wurden weitere Kritierien entwickelt, die eine Abschiebung erschweren und die Dublin-Regeln ein wenig aufweichen.

Riegert, Bernd Deutschland/Chefredaktion REGIONEN, Hintergrund Deutschland. Bernd Riegert war am 11. September 2001 DW-Korrespondent in Washington, D.C., USA. DW3_8228. Foto DW/Per Henriksen 19.04.2013
Europa-Korrespondent in Brüssel: Bernd Riegert

An den fundamentalen Problemen in den europäischen Asylsystemen kann das Urteil des Europäischen Gerichtshofes nichts ändern. Die Asylbewerber und Flüchtlinge riskieren nach wie vor Leib und Leben, um nach Europa zu kommen. Es gibt zu wenig legale Möglichkeiten für Einwanderer aus Afrika oder Asien, um in Europa zu arbeiten und ihr wirtschaftliches Glück zu suchen. Schlepperbanden nehmen die Flüchtlinge aus. Die Herkunftsstaaten oder die Transitländer in Nordafrika oder auch die Türkei kümmern sich nicht um die potenziellen Flüchtlinge, sondern sind froh, wenn diese möglichst schnell nach Europa weiterreisen. Viele südliche Mitgliedsstaaten klagen über einen Ansturm von Asylsuchenden und verlangen eine andere Verteilung der Flüchtlinge. Die nördlichen Staaten, allen voran Deutschland, lehnen eine solche Aufhebung der gemeinsam vereinbarten Dublin-Regeln ab. Viel mehr verlangen sie, dass die südlichen Staaten wie Italien, Malta und Griechenland ihre Aufnahmekapazitäten und Verfahren verbessern.

Die nach den letzten Flüchtlingsdramen vor der italienischen Insel Lampedusa hochgekochte Debatte über Asylverfahren in Europa geht zwar weiter, substanzielle Änderungen der Politik sind aber nicht zu erkennen. Daran mangelt es. Gerichte in den Mitgliedsstaaten und auch der EuGH in letzter Instanz können immer nur die Auswüchse der Asylpolitik und der Verfahren beschneiden. Eine politische Lösung und ein Umsteuern in der Flüchtlingspolitik hin zu einem Einwanderungs-Kontinent Europa können Urteile nicht erreichen.