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20 Jahre Steichung Paragraf 175

Felix Steiner11. Juni 2014

Ist Schwulsein in Deutschland inzwischen akzeptiert und eine Selbstverständlichkeit? Vor zwanzig Jahren ist der Paragraf 175 aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen worden. Dazu ein Kommentar von Felix Steiner.

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Symbolbild Homosexualität Schwules Paar
Bild: picture-alliance/dpa

Wenn in Russland oder Uganda Gesetze verabschiedet werden, die Homosexuelle diskriminieren, dann sehen sich die Deutschen gerne als Führungsmacht der toleranten und aufgeklärten Weltgesellschaft. Verwiesen wird dann auf den offen schwul lebenden Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, den bis im vergangenen Jahr amtierenden Bundesaußenminister Guido Westerwelle sowie auf eine Vielzahl von prominenten Schwulen und Lesben im Medien- und Showgeschäft. Und seit sich mit Thomas Hitzelsperger vor wenigen Monaten erstmals auch ein früherer Fußball-Nationalspieler als schwul geoutet hat und dies von einer riesigen Welle medialen Beifalls begleitet wurde, scheint ein Mehr an Toleranz kaum möglich.

Fast verwundert dürfte daher mancher zur Kenntnis nehmen, dass erst genau 20 Jahre vergangen sind, seit der berüchtigte Schwulenparagraf 175 aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Seinen Namen verdankte er der Tatsache, dass stets nur die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Männern unter Strafe stand, während sich Lesben in der Bundesrepublik stets strafrechtlichen Desinteresses erfreuen konnten.

Langer Kampf gegen den Schwulen-Paragrafen

Die deutschen Schwulen haben einen langen Kampf gegen den Paragrafen geführt, der unter dieser Nummer bereits im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 stand. Wenn heute rückblickend die Ära Adenauer als bieder und verkrustet bezeichnet wird, dann ist ein Indiz hierfür auch, dass der § 175 in der von den Nazis 1935 deutlich verschärften Form bis zum Jahr 1969 galt. Und erst 1973 verzichtete der Gesetzgeber auf den diskriminierenden Begriff "Unzucht" für die Liebe zwischen Männern. Doch selbst die Streichung der letzten Version des § 175, der nur noch die schwule Liebe zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ahndete, war nicht Ausdruck politischen Willens der damaligen Regierung Kohl. Sie war 1994 vielmehr pure Notwendigkeit in Folge der deutschen Einheit: Ausgerechnet die im Westen als so bieder angesehene DDR hatte die Strafbarkeit der schwulen und lesbischen Liebe bereits 1987 ersatzlos aufgehoben. So wurde DDR-Recht an dieser Stelle zum Vorbild für gesamtdeutsches Recht. Ein interessantes Detail - insbesondere im Vergleich zur Entwicklung in anderen post-sozialistischen Gesellschaften!

Parallel zur Rechtssetzung hat sich auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität in Deutschland entwickelt. Den früheren Glauben, Homosexualität sei ansteckend, man könne zu ihr "verführt" werden, teilt dank moderner Wissenschaft kein ernst zu nehmender Mensch mehr. Welche Form von Sexualität man lebt, ist keine Frage der freien Entscheidung, sondern der Veranlagung. Und die ist eben so oder so. Punkt. Erst auf solchen Erkenntnissen kann gesellschaftlicher Wandel gründen: Homosexuelle Paare haben es heute in der Regel nicht schwerer als andere, eine Wohnung zu finden. Und auch in katholischen Familien auf dem Lande, die stets als Synonym für strukturellen Konservatismus gelten, bringen schwule Familienmitglieder heute ganz selbstverständlich ihre Lebenspartner zu Omas 80. Geburtstag mit - ohne das jemand deswegen den Raum verlässt. All das wäre in der Tat vor 30 oder 40 Jahren noch undenkbar in Deutschland gewesen!

Deutsche Welle Felix Steiner
DW-Redakteur Felix SteinerBild: DW/M.Müller

Gesellschaftlicher Wandel braucht viel Zeit

Ist damit ein Höchstmaß an Toleranz und Akzeptanz erreicht? Ein schwuler Kollege hat es mir gegenüber so formuliert: "Erst dann, wenn mich niemand mehr verschämt fragt 'Bist Du eigentlich schwul?'. Erst dann, wenn ein weiteres Outing irgendeines Prominenten keine Schlagzeilen mehr macht. Erst dann, wenn die extrovertierten Paradiesvögel beim Christopher-Street-Day nicht mehr als Synonym für alle Schwulen gelten, sondern ich allein in meiner ganz normalen, kleinbürgerlich-spießigen Existenz wahrgenommen werde. Mit dem einzigen Unterschied: Ich liebe einen Mann!"

Als DW-Redakteur möchte ich hinzufügen: Wenn auf www.dw.de nicht oben der Sieg von Conchita Wurst beim Eurovision Song Contest als Zeichen von Toleranz gedeutet wird, während weiter unten auf der Seite von zunehmender Homophobie in den Fußballstadien berichtet wird - so geschehen am 12. Mai. Oder wenn in der DW-Kantine oder auf dem Schulhof meiner Tochter keine Schwulenwitze mehr erzählt werden.

All das wird aber noch dauern. Zum erhobenen Zeigefinger aus Deutschland gegenüber vermeintlich archaisch-homophoben Gesellschaften besteht daher noch kein Anlass. Auch daran erinnert der 20. Jahrestag der Streichung des § 175 im deutschen Strafgesetzbuch.