Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Regeln für die schriftliche Kommunikation angepasst. Es gelten jetzt neue Schreibweisen, Änderungen in der Groß- und Kleinschreibung, und wir haben endlich das große Eszett.
1996 wurde die deutsche Rechtschreibung grundlegend reformiert. Das passte damals längst nicht jedem und es wurde jahrelang erbittert um Schreibweisen, Bindestriche und Groß-und Kleinschreibung gestritten: zum Beispiel darum, ob man Schifffahrt nun mit zwei oder drei f schreiben solle, oder ob man jedes ph aus Fremdwörtern durch ein deutsches f ersetzen dürfe.
Um diesen Streit zu schlichten wurde im Jahr 2004 der Rat für deutsche Rechtschreibung gegründet. Seither hat er die Aufgabe, die aktuellen gängigen Schreibweisen und die Schreibkultur zu beobachten und daraus Empfehlungen für die amtliche Rechtschreibung zu entwickeln. Kleinere Korrekturen der gültigen Rechtschreibung gab es auf Empfehlung des Rates bereits früher. nun hat der Rat abermals einige neue Änderungen beschlossen, die seit dem 29. Juni 2017 gültig sind.
Das Comeback des Eszett
Das ß ist eigentlich auf dem Rückzug. In der Schweiz wird es gar nicht mehr verwendet und auch in der deutschen Rechtschreibung wird es immer öfter durch ss ersetzt. Doch mit der neuen kleinen Reform gibt es das Eszett, das „scharfe S“, jetzt auch offiziell als Großbuchstaben. Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei dies wichtig, erklärt der Rat für deutsche Rechtschreibung.
Und so sieht das große Eszett aus: ẞ. Es wirkt wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen, klein geschriebenen ß und dem groß geschriebenen B. Auf der Tastatur erzeugt man das große Eszett mit dem Code 7838 bei gedrückter Alt-Taste.
Bisher hatten zum Beispiel Menschen mit dem Nachnamen Oßner ein Problem: Wenn in einem Ausweisdokument wegen der Großschreibung der Buchstaben anstelle des ß ein Doppel-S steht, bleibt unklar, ob sie „Ossner“ oder „Oßner“ heißen.
Noch ein paar Kleinigkeiten
Amtlich zulässig ist jetzt auch die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie „Goldene Hochzeit" und „Neues Jahr". Darüber hinaus passte der Rechtschreibrat einzelne Wortschreibungen an den weit
überwiegenden Schreibgebrauch an. Er strich zum Beispiel die eingedeutschte Schreibweise „Ketschup“, die kaum verwendet wurde – zulässig ist jetzt nur noch „Ketchup". Auch andere ungebräuchliche Varianten fallen weg, müssen bei Schuldiktaten als Fehler angestrichen werden und dürfen nicht in amtlichen Dokumenten verwendet werden. Einige Beispiele:
Grislibär (amtlich erlaubt ist nur noch: Grizzlybär), Joga (nur noch: Yoga), Komplice (Komplize), Roulett (Roulette), Varietee (Varieté), Wandalismus (Vandalismus). Und auch die furchtbar deutsche Schreibweise „Majonäse" gilt wieder als falsch und wird durch „Mayonnaise" ersetzt.
Hüter des geschriebenen Wortes
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Die deutsche Kultusministerkonferenz und die staatlichen Stellen der anderen Länder bestätigten die neuen Änderungen, die der Rat beschlossen hat, und machten sie damit wirksam.
mk/rh (mit dpa)