EU-Abgeordnete dürfen Belege zurückhalten
25. September 2018Das Europäische Parlament hat Journalisten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Recht Dokumente verweigert, die Aufschluss über Tagesgelder, Reisekosten und Zulagen für parlamentarische Assistenten der Europaabgeordneten geben. Die Journalisten hätten nicht wie erforderlich die Notwendigkeit der Übermittlung der personenbezogenen Daten nachgewiesen, befanden die Luxemburger Richter.
Mehrere Journalisten und Journalistenverbände hatten 2015 beim Parlament Zugang zu Dokumenten über Ausgaben und Abrechnungen von Europaabgeordneten beantragt. Das Parlament lehnte sämtliche Anträge ab, wogegen betroffene Medienvertreter klagten.
Zu Recht Zugang verweigert
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Journalisten nicht nachgewiesen hätten, inwiefern die Übermittlung der fraglichen Daten notwendig sei, um eine ausreichende Kontrolle der Ausgaben der Parlamentarier im Zuge ihres Mandats sicherzustellen und die behaupteten Unzulänglichkeiten der bestehenden Kontrollmechanismen zu beheben.
Die Richter wiesen darauf hin, dass Parlamentarier den Zugang zu Dokumenten verweigern können, wenn dies den Schutz der Privatsphäre und die Integrität des Einzelnen beeinträchtigen würde. Das EU-Gericht sah auch keine Lösung darin, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen.
Damit hätte der Zugriff auf die Dokumente keinen Nutzen, weil die Journalisten die Ausgaben der einzelnen Europaabgeordneten nicht individuell nachvollziehen könnten. Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts können Rechtsmittel eingelegt werden.
jv/jj (dpa, afp)