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Keine Abgabe für Touristen in Dresden

10. Oktober 2014

Die in Dresden erhobene Kurtaxe ist dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht zufolge unzulässig. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, hieß es.

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Dresden bei Nacht
Bild: flashpics - Fotolia.com

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die am 1. Februar 2014 in Kraft getretene Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden unwirksam ist. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass Dresden keine den Kur- und Erholungsorten vergleichbare Fremdenverkehrsgemeinde sei und daher keine Kurtaxe erheben dürfe.

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einem Dresdner Hotelier Recht, der gegen die Kurtaxe geklagt hatte. Die Stadt kann nun in nächster Instanz vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Dresden hat seit Einführung der Abgabe bereits über drei Millionen Euro damit eingenommen. Auch viele andere Städte haben in den vergangenen Jahren und Monaten unter unterschiedlichen Bezeichnungen eine Kur-, Tourismus- oder Übernachtungsabgabe eingeführt. Dazu zählen unter anderem Berlin, Hamburg und Bremen. Die Hotels müssen die Abgabe bei den Gästen kassieren. Sie sehen sie als Bremse für den Tourismus und als bürokratischen Aufwand.

Zuletzt wiesen die Finanzgerichte in Hamburg und Bremen Klagen von Hotelbetreibern gegen die Tourismusabgaben in ihren jeweiligen Ländern ab und erklärten diese jeweils für verfassungsgemäß. Dagegen legten letztere aber Revision ein. Nach Angaben des Branchenverbands Dehoga liegt die Sache inzwischen beim Bundesfinanzhof.

fm / ak (epd, AFP)