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Kartellamt mit Bußgeldrekord

Rolf Schraa/Erik Nebel (dpa)23. Dezember 2014

Mit Geldbußen in Rekordhöhe ist das Bundeskartellamt 2014 gegen illegale Preisabsprachen vorgegangen. Davon profitiert der Verbraucher. Im neuen Jahr warten neue Verfahren.

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Voller Einkaufswagen im Supermarkt (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/J. Stratenschulte

Heimliche Preisabsprachen bei Massenartikeln wie Bier und Wurst, jahrelange Kartelle beim Zucker zu Lasten der Verbraucher - das Bundeskartellamt hat 2014 so viele Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aufgedeckt wie noch nie in seiner Geschichte. Im neuen Jahr erwarten die Kartellwächter neue spannende Fälle - unter anderem eine Gerichtsentscheidung zu der Frage, wie weit Lebensmittelriesen ihre Lieferanten im Preis drücken dürfen. Außerdem beschäftigt die immer wichtigere Rolle des Internets im Einzelhandel die Behörde.

Die Summe der verhängten Bußgelder überschritt erstmals eine Milliarde Euro. Dabei profitierten die Bonner Kartellwächter in mehr als der Hälfte der Fälle 2014 von Kronzeugen, die dafür selbst straffrei blieben. "Die hohen Bußgelder sind effizient und bieten genug Abschreckung", sagt Kartellamtschef Andreas Mundt. Nutznießer sind die Verbraucher, denn mit Kartellen drücken Unternehmen häufig deutlich überhöhte Preise in den Markt. Im Schnitt liegt der Preis bei illegalen Absprachen nach zahlreichen Studien um 25 Prozent über Marktniveau. Der Schaden kann dabei pro Fall insgesamt in die Milliarden gehen - und für den Verbraucher sehr konkret spürbar sein. Bei dem Anfang 2014 aufgedeckten Bierkartell vereinbarten die beteiligten Brauereien laut Bundeskartellamt etwa, für jeden Kasten Bier einen Euro mehr zu nehmen.

Ein Euro zuviel für den Kasten Bier

Verdacht bestätigt sich nicht immer

Früher existierten solche Preiskartelle unbemerkt über viele Jahre - so wie beim ebenfalls 2014 geknackten Zuckerkartell, das seit Mitte der 1990er Jahre bestanden hatte. Nicht immer bestätigt sich aber ein Verdacht. So stellte das Amt in diesem Jahr etwa die Ermittlungen gegen Stahlhersteller wegen möglicher Preisabsprachen bei Autoblechen ein.

Auch wenn die hohe Bußgeldsumme von 2014 laut Mundt ein "Ausreißer nach oben" war, rechnet er auch 2015 weiter mit großen Verfahren und hohen Bußgeldern. Um die 300 Millionen Euro pendeln die Beträge in normalen Jahren. Der umkämpfte Lebensmittelmarkt wird die Kartellwächter wieder beschäftigen. Mit Spannung erwartet die Behörde etwa eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Fall des Lebensmittelriesen Edeka. Das Bundeskartellamt hatte Edeka abgemahnt, weil der Konzern nach der Übernahme der Plus-Märkte im Jahr 2009 hohe Rabattforderungen an Lieferanten - sogenannte Hochzeitsrabatte - gestellt hatte.

Online-Handel im Fokus

Auch der Online-Handel bleibt im neuen Jahr ein wichtiges Thema der Behörde. So läuft ein Verfahren gegen den Turnschuhhersteller Asics, der seinen stationären Händlern nicht erlaubt hatte, Schuhe auch im Internet zu vertreiben. Damit reservierte das Unternehmen dieses Geschäft de facto einigen großen Online-Plattformen. Adidas hat in einem ähnlichen Fall bereits eingelenkt.

"Das Netz neigt immer zu den Großen", sagt Mundt. "Es bleibt eine Daueraufgabe der Kartellbehörden, die Position der Großen bestreitbar zu machen." Dafür müssten die kleinen Akteure aber im Netz auch sichtbar sein und selbst frei agieren, also zum Beispiel ihre Produkte verkaufen können.

Das sehen allerdings manche stationäre Einzelhändler völlig anders. Sie werfen dem Kartellamt vor, mit seinem Kampf für das Freihalten des Online-Vertriebsweges dem ortsansässigen Handel zu schaden. Unter dem Motto "Das Kartellamt macht den Laden dicht" haben sie - ausgerechnet im Internet - eine Protestaktion gestartet.

Kronzeugen straffrei

Die Höhe der Kartellstrafen orientiert sich nach einer rechtlichen Vereinfachung seit einigen Jahren schlicht am Umsatz (maximal zehn Prozent) und an der Leistungsfähigkeit des Unternehmens. "Die Insolvenz eines Unternehmens gibt es nicht in unserem Strafenkatalog", betont der Kartellamtschef. 2006 kam ein neu aufgelegtes Kronzeugenprogramm dazu. Seitdem habe die Verfolgung richtig Fahrt aufgenommen, sagt Mundt.

Dass die Erstinformanten selbst straffrei ausgehen, ist für ihn eine klare Sache: "Wo man sonst keine Kenntnis der Tat hätte, ist das essentiell." Auch international gebe es ähnliche Kronzeugenregelungen praktisch überall, wo ernsthafte Kartellverfolgung betrieben werde. Die Behörde schützt ihre wichtigen Zeugen sogar, wenn von ihnen geschädigte andere Unternehmen vor Gericht Schadenersatz erstreiten wollen und deshalb um Akteneinsicht in das Geständnis des Kronzeugen bitten. Akteneinsicht werde nur äußerst restriktiv erteilt, sagt Mundt. Die sehr hohen Bußgeldeinnahmen 2014 dürften vor allem den Finanzminister freuen: Das Geld fließt in den allgemeinen Bundeshaushalt.