Hohe Haftstrafen im Münchner Brunner-Prozess
6. September 2010Nach zwölf Prozesstagen wurden am Montag (06.09.2010) die mit Spannung erwarteten Urteile gegen den 19-jährigen Markus S. und den 18-jährigen Sebastian L. gesprochen.
Mord und Körperverletzung mit Todesfolge
Die Richter des Münchener Schwurgerichts folgten dabei größtenteils den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilten den als Haupttäter geltenden Markus S. wegen Mordes und versuchter räuberischer Erpressung zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendhaft. Sein Mittäter Sebastian L. erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung sieben Jahre Jugendhaft.
Richter Reinhold Baier sagte in der Urteilsbegründung, S. und L. wollten sich dafür rächen, dass Brunner sich eingemischt und ihnen Grenzen aufgezeigt habe. Der 50-Jährige habe mit dem ersten Schlag einen zu erwarteten Angriff der Verurteilten zuvorkommen wollen. Vor allem S. sei daraufhin mit großer Brutalität vorgegangen, habe unter anderem das Opfer mit einem Schlüssel verletzt. Mit den letzten Tritten gegen den wehrlos am Boden liegenden Brunner habe er den Tod billigend in Kauf genommen. L. habe dagegen am Ende Hemmungen bekommen und wollte S. zurückhalten. Beide seien nur mäßig alkoholisiert gewesen und daher voll schuldfähig.
Zivilcourage endete tödlich
Die beiden hatten Brunner vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, am Münchner S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über Zivilcourage ausgelöst.
Der 50-Jährige starb aber nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Brunner hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Der Manager hatte zu Beginn der tödlichen Schlägerei am Bahnsteig selbst den ersten Schlag gesetzt, offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren.
Verteidigung nicht erfolgreich
Die Verteidigung hatte deutlich niedrigere Strafen verlangt. Bei Markus S. sahen die Anwälte eine Strafe "weit unter sieben Jahren" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge als angemessen an. Sie sahen den Mordvorwurf als widerlegt an, weil Brunner als Erster zugeschlagen hatte und außerdem an einem Herzfehler litt, der schließlich zum Tod führte. Für Sebastian L. sprachen sich die Verteidiger für höchstens dreieinhalb Jahre Jugendstrafe aus.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft äußerte sich unmittelbar nach Prozessende positiv. "Das Urteil ist hart und deshalb gut", sagte Rainer Wendt. Der Rechtsstaat müsse zeigen, dass er imstande ist, ein Zeichen zu setzen. Gleichzeitig sei das Urteil ein Signal an die Gesellschaft. Dominik Brunner habe eben nicht weggesehen, sondern sei eingeschritten, als junge Menschen durch kriminelle Schläger in Gefahr geraten sind.
Autorin: Marion Linnenbrink (afp, dpa, rtr)
Redaktion: Annamaria Sigrist