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Politik

Warum prüft BAMF Handys von Asylbewerbern nicht?

20. Januar 2017

Bei der Identifizierung einreisender Flüchtlinge ohne Pass wird das mitgeführte Handy nur selten als Quelle genutzt. Eine Lücke im Gesetz macht das möglich, so der Innenpolitiker Ansgar Heveling im DW-Interview.

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Deutschland Asylbewerberin in Meßstetten
Bild: picture-alliance/dpa/F. Kästle

DW: Sehr viele Asylbewerber in Deutschland haben keine Papiere, aber fast alle besitzen ein IPhone. Da stimmt doch was nicht.

Heveling: Es ist in der Tat so. Ungefähr zwei Drittel der Asylbewerber haben keinen Pass oder keine anderweitigen Papiere bei sich, die meisten aber ein Smartphone. In manchen Fällen ist es nachvollziehbar, dass kein Pass mitgeführt wird, weil keiner im Heimatland ausgegeben wird. In den anderen Fällen ist das eigentlich nicht zu verstehen, dass man seinen Pass nicht dabei hat, aber das Smartphone.

Handys geben Auskunft darüber, wo sich der Besitzer zuletzt aufgehalten hat und wie lang. Informationen, die für die Behörden wichtig sind, um die Glaubwürdigkeit der Angaben des Antragstellers zu überprüfen. Warum nutzt das BAMF diese Möglichkeit nicht?

Das BAMF hat derzeit keine gesetzliche Grundlage dafür, ohne die Mitwirkung der Person, auf ein Mobiltelefon zuzugreifen. Das ist ein Eingriff und deshalb bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die wir für andere Ausländer im Übrigen im Aufenthaltsgesetz im Paragraf 48 geregelt haben.

Warum ist ausgerechnet das BAMF auf Freiwilligkeit angewiesen, wenn es um die Herausgabe des Handys geht? Das BAMF ist durch das Asylgesetz verpflichtet, die Identität des Antragstellers festzustellen.

Ansgar Heveling, CDU Bundestagsabgeordneter
Ansgar Heveling: Vorsitzender des Bundestags-InnenausschussesBild: Ansgar Heveling

Ja, das ist die Aufgabe des BAMF und das wird vom BAMF auch wahrgenommen. Ich kann das auch nicht verstehen, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, deswegen halte ich es für wichtig, dass wir jetzt dafür sorgen, dass analog zu Paragraf 48 des Aufenthaltsgesetzes eine entsprechende Regelung auch im Asylverfahrensgesetz aufgenommen wird. Das Asylverfahrensgesetz ist ein Spezialgesetz und geht deshalb dem Aufenthaltsgesetz an der Stelle vor.

Wir haben also derzeit noch eine unklare Rechtslage?  

Wir haben jedenfalls eine Lücke. Wir haben das Aufenthaltsgesetz, das den Zugriff auf das Smartphone regelt. Dieses Gesetz gilt aber nicht für Asylbewerber. Es fehlt also noch diese Gesetzgebung.

Wir leben in Terrorzeiten. Können wir uns eine so lückenhafte, ja schlampige Überprüfung von immer noch durchschnittlich rund 15.000 Menschen pro Woche überhaupt leisten?

Das BAMF unternimmt schon viel, um eine rasche und abschließende Identitätsklärung vorzunehmen und es geht auch hier ja darum, Zweifelsfälle zu klären. Dafür halte ich es für dringend notwendig, auch alle Möglichkeiten ausschöpfen zu können.

Was unternimmt die Bundesregierung, um das bislang brach liegende Handy als Informationsquelle stärker zu nutzen?

Die Smartphonenutzung stärker aufzunehmen, das ist eine Frage der Sicherheitspolitik. Aber bei der Identitätsfindung bin ich der Auffassung, dass jetzt dringend eine Regelung geschaffen werden muss, damit das BAMF in Zweifelsfällen da auch tätig werden kann.

Sieht das der Koalitionspartner SPD auch so, oder ist von der Partei mit Widerstand zu rechnen?

Da werden wir sicherlich mit dem Koalitionspartner noch drüber reden müssen.

 

Ansgar Heveling (CDU) ist Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages.

Das Gespräch führte Volker Wagener

 

Porträt eines Mannes mit Mittelscheitel und Bart
Volker Wagener Redakteur und Autor der DW Programs for Europe