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Haftung verschoben

Helle Jeppesen25. Februar 2013

Wer kommt für Umweltschäden auf, wenn ein Chemiewerk explodiert, eine Giftlawine ein Dorf überrollt oder ein Öltanker die Küste verseucht? Eigentlich der Verursacher - doch das kann Jahrzehnte dauern.

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Der in zwei Teile gebrochene Öltanker Prestige sinkt vor der spanischen und portugiesischen Atlantikküste bei Caion ins Meer Foto: dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Am 19. November 2002 sinkt der Öltanker "Prestige" vor der spanischen Küste. Rund 64.000 Tonnen Rohöl verteilen sich als zähflüssige, klebrige Masse über fast 3000 Kilometer Atlantikküste in Spanien, Frankreich und Portugal. Der Gesamtschaden wird auf knapp neun Milliarden Euro geschätzt. Heute, mehr als zehn Jahre später, ist immer noch nicht geklärt, wer für den Schaden aufkommen muss. Die Kosten für die Aufräumarbeiten musste erst einmal der Steuerzahler begleichen.

Das sei kein Einzelfall, betont Daniel Mittler, politischer Direktor bei Greenpeace International. "Erst haben die Menschen vor Ort den Schaden und dann müssen sie hinterher über Steuergelder im Regelfall auch noch die Kosten für ihr Leiden mit übernehmen."

Daniel Mittler, Leiter der Abteilung Politik und Wirtschaft von Greenpeace International Foto: Alex Yallop (Greenpeace)
Daniel Mittler: "Oft sind die Steuerzahler dran"Bild: Greenpeace/Alex Yallop

Im Fall der Prestige gestaltet sich - wie so oft - die Frage nach den Verantwortlichen schwierig. Der Öltanker war auf den Bahamas registriert, gehörte eine Firma in Liberia und fuhr für eine griechische Reederei. Wer soll nun für den Schaden aufkommen?

Verursacher muss zahlen

"Im Prinzip der Verursacher", sagt Heike Daams, Expertin für Umweltrisiken bei der "Munich Re", dem weltweit führenden Rückversicherer. "Wer dies ist oder zu welchen Anteilen, wird das Gericht klären, sofern sich die Parteien nicht bereits vorher im Vergleich geeinigt haben", so Daams im Gespräch mit der Deutschen Welle. Erst dann könnten im nächsten Schritt die Versicherungen eingeschaltet werden. Denn eine Firmenhaftung für Umweltschäden funktioniere so ähnlich wie eine private Haftpflichtversicherung.

"Wenn der Verursacher feststeht, muss geklärt werden, ob er versichert ist und eine Deckung für den Schaden vorliegt", erläutert Daams. Das gilt auch, wenn Naturgewalten wie Erdbeben, Fluten oder Stürme den Unfall ausgelöst haben. Denn grundsätzlich muss ein Betreiber seinen Betrieb gegen mögliche Gefahren ausreichend schützen.

"Bei Naturgewalten gibt es nur wenige Schäden, bei denen kein Verschulden des Betreibers nachgewiesen werden kann", betont Heike Daams. Und wenn dem Verursacher Fahrlässigkeit, fehlende Sicherheitsvorkehrungen oder mangelhafte Aufsicht vorgeworfen werden könne, dann griffen die Versicherungen auf jeden Fall.

Streit um Haftung

Ist jedoch ein Unfall erst passiert, dann fängt das große Tauziehen um die Begleichung der Schäden an. Ist ein Betreiber oder eine Firma allein schuldig oder sind es auch die Firmen, die zum Beispiel die Produktionsanlagen geliefert haben?

Tote Meeresschildkröte am Golf von Mexiko Foto Joe Raedle
Folgen der Deepwater-Horizon-Ölpest: Tote Meeresschildkröte am Golf von MexikoBild: Getty Images

Bei der Ölplattform "Deepwater Horizon", die vor drei Jahren im Golf von Mexiko explodierte, war einer der Streitpunkte, wie viel die Betreiberfirma "Transocean" für die Kosten der anschließenden Ölkatastrophe bezahlen muss. Der britische Ölkonzern BP hatte die Plattform von "Transocean" geleast. Die US-Regierung hält BP für verantwortlich. Der Streit geht am Montag (25.02.2013) in New Orleans vor Gericht.

Ein solcher Streit um Verantwortlichkeiten ist kein Einzelfall. "Nehmen wir das Beispiel von Fukushima, die große Atomkatastrophe in Japan. General Electric, Hitachi und Toshiba gehören zu den Konzernen, die den Reaktor dort gebaut haben. Bisher haben sie keinen Cent dazugegeben, um die Folgekosten des Desasters mit zu übernehmen", kritisiert Daniel Mittler von Greenpeace International.

Im Fall Fukushima wird der Staat wohl die Rechnung begleichen müssen. Denn der AKW-Betreiber Tepco wurde verstaatlicht. Damit werden die japanischen Steuerzahler die Folgekosten der Atom-Katastrophe tragen. Tepco selbst schätzt diese auf insgesamt 80 Milliarden Euro.

In der Regel unterversichert

Bei Atomunfällen gelten besondere internationale Haftungsabkommen. Doch auch bei von "normalen" Industriebetrieben ausgelösten Katastrophen bleibt der Staat und damit der Steuerzahler oft auf dem Schaden sitzen. Bei einem Unfall im rumänischen Baia Mare am 20. Januar 2000 flossen 100.000 Kubikmeter Zyanidlauge in die naheliegenden Flüsse. Die Chemiebrühe erreichte später auch die Donau. Die Betreiberfirma ging in Konkurs, das Nachfolgeunternehmen übernahm keine Haftung für den Schaden.

Auch wenn eine Firma versichert ist, reicht die Summe oft nicht aus, um die Kosten für die Schadensbeseitigung zu decken. Wenn es um Umweltschäden geht, sind die Unternehmen meist unterversichert, so Heike Daams von der Munich Re. "Da lautet die Antwort leider heute noch, dass die Drittschäden nicht oder zu wenig versichert sind. Für Umweltrisiken gibt es oft keine Pflichtversicherung und auch das Bewusstsein für diese Risiken fehlt meist - oder es werden zu geringe Limits eingekauft."

UN-Experten nehmen Proben in Baia Mare Foto: dpa
Schadensermittlung nach Chemiekatastrophe: UN-Experten nehmen Proben in Baia MareBild: picture-alliance/dpa

Internationale Umweltgerichte fehlen

Generell, so Greenpeace-Experte Daniel Mittler im DW-Interview, fehlen internationale Regelungen über die Umwelthaftung der verantwortlichen Unternehmen. Er könne sich durchaus einen Internationalen Strafgerichtshof für Umweltschäden vorstellen, wo dann auch internationale Konzerne für Ökokatastrophen verantwortlich gemacht werden könnten.

"Die eigentliche Katastrophe ist aber, dass unsere alltägliches Konsumieren und Produzieren die Umwelt langfristig nicht aushalten kann." Das werde noch viel zu wenig beachtet. Mittlers Mahnung: "Es wird immer auf die einzelnen Katastrophen geguckt statt auf den Systemfehler, den wir haben."