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Politik

"Gorch Fock": Entschädigungsklage abgewiesen

14. September 2016

Vor acht Jahren verunglückte die Kadettin Jenny Böken auf dem Segelschulschiff "Gorch Fock" tödlich. Jetzt wies das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurück.

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Segelschulschiff Gorch Fock
Bild: picture-alliance/dpa/C. Charisius

Nach einem rund zwölfstündigen Prozesstag sahen es die Richter als erwiesen an, dass Jenny Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter "besonders lebensgefährlichen" Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz eine Entschädigung zugestanden hätte.

Nach Auffassung des Gerichts lag nach messbaren Gesichtspunkten wie den Wetterbedingungen keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Laut mehreren Zeugenaussagen segelte die "Gorch Fock" bei Windstärke 7 ruhig bei einer leichten Neigung im Wasser. Böken war im September 2008 nördlich von Norderney bei einer Nachtwache über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde elf Tage später bei Helgoland in der Nordsee gefunden.

Todesumstände weiter unklar

Die genauen Todesumstände bleiben auch nach der Verhandlung in Münster ungeklärt. Für die Staatsanwaltschaft ist der Tod der jungen "Gorch Fock"-Kadettin vor acht Jahren ein tragischer Unfall. Die Eltern der Soldatin bezweifeln das. Sie fühlen sich im Stich gelassen von der Justiz. Zuletzt war vor dem Oberlandesgericht Schleswig ihr Versuch gescheitert, den Schiffsarzt zur Verantwortung zu ziehen. Die Eltern werfen ihm vor, dass er die Tochter trotz Unterleibsschmerzen und ihrer Neigung, immer wieder einzuschlafen, nicht vom Wachdienst befreit hatte.

In der Berufungsverhandlung in Münster ging es um die Frage, ob den Eltern der verunglückten Kadettin eine Entschädigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz zusteht. Sie haben die Bundesrepublik auf Zahlung einer Entschädigung von 20.000 Euro verklagt, da ihre Tochter nach ihrer Ansicht an Bord des Schiffes einen besonders lebensgefährlichen Dienst verrichtet habe und gesundheitlich angeschlagen gewesen sei.

Die Eltern der Verunglückten im Gericht in Münster: Marlis Böken und Uwe Böken (Foto: dpa)
Die Eltern der Verunglückten im Gericht in Münster: Marlis Böken und Uwe Böken (Mitte)Bild: picture-alliance/dpa/F. Gentsch

Vor dem Gericht in Münster sagte die damalige Sanitäterin des Segelschulschiffs, Böken sei "Stammgast" im Lazarett gewesen. Noch am Tag, bevor die damals 18-Jährige im September 2008 während einer Nachtwache in die Nordsee stürzte, habe sie notiert, dass sie sich Sorgen um die junge Frau mache, sagte die 50-jährige Zeugin. Ihre Notizen in der Akte waren später allerdings nicht zu finden. Die Ex-Sanitäterin arbeitet heute nicht mehr bei der Bundeswehr.

Der im Anschluss befragte Schiffsarzt bestritt diese Darstellung. Jenny Böken habe zwar Unterleibsprobleme gehabt, sei aber am Unglückstag nahezu beschwerdefrei gewesen. Etwas Gegenteiliges habe ihm auch die Sanitäterin nicht mitgeteilt.

kle/rb (dpa, afp)