Gericht hebt Begnadigung von Ex-Diktator auf
28. April 2010Der Oberste Gerichtshof Argentiniens hat die Begnadigung des früheren Juntachefs Jorge Rafael Videla und des Wirtschaftsministers der Diktatur, José Alfredo Martínez de Hoz, annulliert. Die obersten Richter erklärten am Dienstag (27.04.2010, Ortszeit) ein Begnadigungsdekret aus dem Jahr 1990 in letzter Instanz für verfassungswidrig.
Menems Dekret ist verfassungswidrig
Der damalige Präsident Carlos Menem hatte vor zwanzig Jahren mit insgesamt elf Dekreten in zwei Amnestiegesetzen die Begnadigung von Videla und Martínez de Hoz ermöglicht. Der frühere Junta-Chef Videla war 1985 wegen Mordes in 66 und Folter in 93 Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Bis zu seiner Begnadigung verbüßte er nur fünf Jahre. 1998 wurde er erneut verurteilt, weil auf seinen Befehl hin bis zu 400 Babys den Eltern weggenommen worden waren. Soldaten konnten diese dann adoptieren. Der heute 84-jährige Videla befindet sich aktuell in einem Militärgefängnis. Der ehemalige Wirtschaftsminister Martínez de Hoz lebt seit 1990 in Freiheit.
Neues Strafverfahren ist möglich
Gegen die beiden ehemaligen Juntamitglieder kann jetzt ein neues Strafverfahren wegen Entführung und Erpressung eingeleitet werden. Denn mit dem Richterspruch geht ein jahrelanges juristisches Tauziehen zu Ende. Im August 2003 hatte der argentinische Kongress die beiden Amnestiegesetze aufgehoben, die den Militärs weitgehende Straffreiheit gewährt hatten. Im September 2006 hatten dann zwei Gerichte das Dekret erstmals annulliert. Die Begnadigungen bezogen sich auf die Entführung und Erpressung des Unternehmers Federico Gutheim und seines Sohnes Miguel Ernesto in den Jahren 1976 und 1977. Die beiden Baumwollfabrikanten sollten mit der Entführung zur Annahme eines Exportvertrages gezwungen werden, von dem das Wirtschaftsministerium profitierte. Der ehemalige Juntachef Videla war ebenfalls in den Fall verwickelt und wurde zusammen mit dem früheren Wirtschaftsminister 1983 angeklagt, das Verfahren wurde aber mit dem Dekret im Jahr 1990 ohne Urteil beendet.
Weitere Prozesse möglich
Nach dem Urteil wird erwartet, dass auch andere Begnadigungsdekrete des früheren Präsidenten Menem aufgehoben werden. Sie müssen jedoch in jedem Einzelfall geprüft und annulliert werden. Als letzte Instanz entscheidet der Oberste Gerichtshof auch hier über ihre Rechtmäßigkeit.
Videla hatte 1976 einen Putsch mitangeführt und stand bis 1981 an der Spitze der Militärjunta. Unter seiner Herrschaft verschwanden nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen 30.000 Menschen spurlos. Im September 2010 muss sich Videla wegen 30-fachen Mordes und Entführung in 552 Fällen erneut vor Gericht verantworten. Auch die deutsche Justiz ermittelt gegen ihn und weitere Militärs aufgrund mehrfachen Mordes an deutschen Staatsbürgern.
Autorin: Marion Linnenbrink (epd, afp, dpa)
Redaktion: Dirk Eckert