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Gericht: Brücke in Dresdner Welterbegebiet darf gebaut werden

13. März 2007
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Die umstrittene Dresdner Waldschlösschenbrücke im Welterbegebiet "Elbtal" darf gebaut werden. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen hervor. Damit wurde eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden geändert. Die Stadt muss demnach die Bauaufträge erteilen. Die UNESCO hatte im Fall des Brückenbaus die weltweit erstmalige Aberkennung des Welterbetitels angekündigt. Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung.

Im Februar 2005 hatten knapp 68 Prozent der Beteiligten - rund die Hälfte der Wahlberechtigten - für den 1996 beschlossenen und seit 2004 umstrittenen Brückenbau votiert. Das Dresdner Elbtal steht seit Juli 2004 in der UNESCO-Welterbeliste, die 2005 eine Untersuchung zur Vereinbarkeit des Brückenbaus mit dem Status anregte. Im Ergebnis wurde das Dresdner Elbtal im Juli 2006 zum "gefährdeten Erbe der Welt" erklärt. Der Stadtrat beantragte die Aussetzung des Baubeginns, das Regierungspräsidium ordnete die Erteilung der Aufträge an. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte der Stadt den dagegen begehrten einstweiligen Rechtsschutz gewährt.